Afrika-Cup 2026 wetten in der Schweiz – wer anbieten darf und was die Quote kostet
Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup wetten will, kann das nur bei zwei Anbietern tun: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide verfügen über die Bewilligung der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), beide halten sich an die Spielregeln des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51), und beide decken nur das Kantonsgebiet ab, in dem ihr Veranstalterauftrag gilt. Für Westschweizer Spielerinnen und Spieler ist Jouez Sport die einzige legale Anlaufstelle; für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ist es Sporttip. Wer stattdessen bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, bewegt sich in einem rechtsfreien Raum: kein Schutz durch das Schweizer Sperrregister, keine Beschwerdemöglichkeit, dafür die Möglichkeit einer Strafverfolgung gegen den Anbieter.

Stand: 19. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2) und die offizielle Gespa-Liste zugelassener Sportereignisse und Wettarten.
Verlustlimiten und Spielsperre: das Sicherheitsnetz vor jeder Wette
Bevor die erste Wette auf den Afrika-Cup platziert wird, verlangt Swisslos von Spielenden die Festlegung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung tritt sofort in Kraft; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Ergänzend lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Die Limiten dienen nicht der Statistik, sondern der Selbstkontrolle, und sie gelten unabhängig davon, welche Endrunde gerade ansteht. Wer alle vier Jahre auf den Afrika-Cup setzt, hat denselben Schutz wie der tägliche Sportwetter.

Daneben besteht die Möglichkeit der Spielsperre. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Das Register gehört zur gesetzlichen Architektur des Geldspielgesetzes: gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn aus einer trotzdem platzierten Wette. Für die Schweiz gilt, was nirgends als Angabe, sondern als Grundregel steht: Wer gesperrt ist, spielt nicht, und ein Anbieter, der das nicht prüft, verstösst gegen seine Bewilligung.
Die Schutzinstrumente greifen bei beiden Veranstaltern, da das Bundesgesetz sie für jedes Grossspiel vorschreibt. Loterie Romande wendet vergleichbare Regeln an; im Detail unterscheiden sich die Mechanismen, nicht die Richtung. Beide Anbieter verlangen die Verifikation per Ausweis, beide lehnen Minderjährige ab, beide prüfen den Wohnsitz im Vertragsgebiet. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum eigenen Veranstalter gehört, kann sich nicht online registrieren.
Wettarten und Quoten: Siegerwette, Spielausgang, Kombinationen
Die Quote, die ein Anbieter auf den Sieger des Afrika-Cups stellt, ist mehr als eine Zahl: Sie ist das Ergebnis einer Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, multipliziert mit einem Faktor für die eigene Marge. Wer das versteht, liest jede Offerte anders. Eine Quote von 2.10 auf Senegal heisst, dass der Buchmacher Senegal ungefähr die Hälfte der Wahrscheinlichkeit zuschreibt, das Spiel zu gewinnen – und sich gleichzeitig einen Sicherheitspuffer für die eigene Kasse sichert. Eine Quote von 3.40 auf Marokko heisst eine geringere Siegwahrscheinlichkeit; eine Quote von 3.60 auf Unentschieden heisst die niedrigste. Multipliziert man den Einsatz mit der Quote, ergibt sich der Bruttogewinn bei einem Sieg; davon abgezogen wird nur der Einsatz, nicht zusätzlich eine Gebühr.

Bei Sporttip deckt das Wettprogramm die üblichen Fussballmärkte ab. Die Einzelwette verlangt eine Voraussage mit festgelegter Quote, die Kombinationswette multipliziert die Quoten mehrerer Voraussagen zu einer Gesamtzahl, die Systemwette erlaubt es, auch bei einem falschen Tipp noch teilweise zu gewinnen. Wer vier Voraussagen mit Einzelquoten von je mindestens 1.50 kombiniert, erhält auf den Nettogewinn einen Bonus von 5 %, bei sieben Voraussagen sind es 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 %. Der Bonus ist gedeckelt und gilt nur online; im stationären Verkauf gibt es ihn nicht. Eine ausgeführte Wette lässt sich zudem per Cash-Out vorzeitig beenden, wobei der angebotene Betrag unter dem möglichen Vollgewinn liegt und Swisslos den Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren muss.
Cash-Out bei Sporttip funktioniert nur als vollständige Auszahlung, nie als Teilverkauf, und nur online; ein einmal ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur dann zum Wettausgang, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Die reguläre Spielzeit umfasst die normale Spieldauer plus Nachspielzeit; was danach passiert, ist für die meisten Wetten irrelevant. Eine Wette auf «Sieger nach 90 Minuten» endet mit dem Schlusspfiff; eine Wette auf «Sieger inklusive Verlängerung» hat einen anderen Gegenstand.
Eigene Wettereignisse aus derselben Sportveranstaltung dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Wer etwa auf Ergebnis und Torschütze desselben Spiels setzen will, bekommt dafür ein eigenes Produkt. Eine Kombination ohne diese Funktion nimmt Swisslos gar nicht erst an; wenn doch, kann sie die Wette nachträglich für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist kein Bonus, sondern ein Mechanismus zur Vermeidung irregulärer Wetten, und es schützt am Ende den Spielenden.
Gruppenphase, Viertelfinals, Halbfinals und Finale: wann was wettbar wird
Der Afrika-Cup wird von der CAF organisiert und wurde 1957 erstmals ausgetragen. Ägypten führt die Siegerliste mit sieben Titeln an, Samuel Eto’o hält mit 18 Toren den Rekord der Torschützen. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil, aufgeteilt in sechs Vierergruppen. Die Gruppenersten und -zweiten ziehen weiter, dazu kommen die besten vier Gruppendritten. Danach folgt ein K.-o.-System, bei dem Gleichstand nach Verlängerung und nötigenfalls Elfmeterschiessen entschieden wird.
Die letzte Austragung, der Afrika-Cup 2025, fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko statt. Das ursprüngliche Datum im Sommer 2025 war verschoben worden, um Terminkonflikte mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 zu vermeiden. Im Endspiel am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen den Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Etwa zwei Monate später wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, nachdem die senegalesische Mannschaft nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatte; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Torschützenkönig war Brahim Díaz mit fünf Treffern; im Spiel um Platz 3 besiegte Nigeria Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2. Die nächste Austragung, der Afrika-Cup 2027, ist vom 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda geplant; 54 Mannschaften haben sich für die Qualifikation gemeldet. Ab 2028 soll der Afrika-Cyp nur noch alle vier Jahre stattfinden.
Für die Schweiz bedeutet das: Solange keine Schweizer Nationalmannschaft am Turnier teilnimmt, gibt es kein nationales Interesse über die Sympathie hinaus. Wetten sind trotzdem möglich, das Wettprogramm enthält die Spiele des Turniers im Rahmen der zugelassenen Sportereignisse. Die zeitliche Staffelung der Spiele – Gruppenphase über mehrere Wochen, K.-o.-Spiele in konzentrierten Tagen – schlägt sich im Wettrhythmus nieder. Livewetten auf Afrika-Cup-Spiele sind grundsätzlich erlaubt, sofern die Gespa die Wettart freigibt und das Ereignis auf der zugelassenen Liste erscheint. Wer auf die Viertelfinals setzt, muss wissen, dass dort ein einziges Spiel entscheidet, was die Varianz erhöht; wer auf den Sieger des Turniers setzt, bindet seine Wette über mehrere Wochen und profitiert vom Kombiboost, wenn er weitere Voraussagen anhängt.
Die zwei Schweizer Veranstalter und zehn Anbieter ohne Bewilligung im Überblick
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter / Status |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligt (Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip; Einzugsgebiet Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligt (Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne; Produkt Jouez Sport; Einzugsgebiet Westschweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS) |
| Bruce Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine anerkannte Lizenz, für die Schweiz irrelevant; Domäne auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| 1xBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine anerkannte Lizenz, für die Schweiz irrelevant; Domäne auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| Funbet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine anerkannte Lizenz, für die Schweiz irrelevant; Domäne auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| Boomerang Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine anerkannte Lizenz, für die Schweiz irrelevant; Domäne auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| BetLabel | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine anerkannte Lizenz, für die Schweiz irrelevant; Domäne auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| Gamdom | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine anerkannte Lizenz, für die Schweiz irrelevant; Domäne auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| Pribet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine anerkannte Lizenz, für die Schweiz irrelevant; Domäne auf der Gespa-Sperrliste möglich |
| WirWetten | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine anerkannte Lizenz, für die Schweiz irrelevant; Domäne auf der Gespa-Sperrliste möglich |
Der erste Block der Tabelle ist ein Sachverhalt: Die Schweiz hat zwei lizenzierte Veranstalter für Sportwetten, nicht zehn, nicht fünfzehn. Jeder Sportwetter, der im Land wohnt und online spielen will, kommt an einem der beiden nicht vorbei, sofern er im jeweils anderen Vertragsgebiet keinen Wohnsitz hat. Der zweite Block der Tabelle ist eine Warnung: Die genannten ausländischen Anbieter haben in der Schweiz keine rechtliche Grundlage. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder anderswo hat im Inland keine Wirkung; das Bundesgesetz über Geldspiele macht das in Artikel 4 unmissverständlich klar. Wer dort einzahlt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg; wer dort spielt, kann im Verfahren gegen den Anbieter mit der Beschlagnahme von Einsätzen und Gewinnen rechnen. Dass die Gespa eine Sperrliste führt – Anfang September 2019 erstmals veröffentlicht, Ende 2025 mit 671 Domains – ist ein Hinweis auf die Zahl der blockierten Angebote, nicht eine Zulassung.
Was den Afrika-Cup als Wettgegenstand ausmacht
Der Afrika-Cup ist kein europäischer Grossanlass, an dem die Schweiz normalerweise beteiligt wäre. Die Nationalelf spielt dort nicht mit, der Heimvorteil entfällt, und die Quoten der Anbieter bilden ausschliesslich die afrikanischen Mannschaften ab. Wer trotzdem wetten will, braucht Vorwissen: Wer spielt welchen Stil, wer hat den besseren Kader, wer ist heiss auf Revanche für die letzte Ausgabe. Der Sporttip-Kombiboost mit Staffeln von 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn rechnet sich gerade bei einem Mehrrundenturnier, weil die langen Siegerwetten eine kumulierte Quote ergeben, auf die der Bonus am Ende aufgeschlagen wird. Wer auf fünfzehn Voraussagen kommt, bekommt den Nettogewinn verdoppelt – eine Quote, die für sich genommen kaum zu erreichen ist, in Kombination aber lukrativ erscheinen kann.
Die Marge, die der Buchmacher auf das Turnier nimmt, ist nicht allgemein bekannt, weil kein Anbieter sie veröffentlicht. Über die Zusammensetzung der Quoten lässt sie sich aber abschätzen. Nehmen wir eine beispielhafte 1X2-Wette auf ein ausgeglichenes Afrika-Cup-Spiel: Quote 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Unentschieden, 3.60 für Auswärtssieg. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus der Umkehrsumme der Quoten: 1 geteilt durch (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60), also etwa 1 ÷ (0’476 + 0’294 + 0’278), was rund 0’952 ergibt. Das heisst: Von jedem eingesetzten Franken zahlt der Markt ungefähr 95.2 Rappen als Gewinn aus, der Buchmacher behält etwa 4.8 Rappen als Marge. Diese Grösse variiert je nach Spiel und Marktaufbereitung; in Randbereichen wie der Siegerwette des gesamten Turniers mit ihren vielen möglichen Ausgängen fällt die Quote höher aus, bei einem klar favorisierten Spiel mit zwei plausiblen Ausgängen kann sie niedriger sein. Wer die Marge kennt, versteht, warum auch die richtige Vorhersage kein Gratisgewinn ist: 4 bis 6 Prozent jedes Einsatzes wandern in die Kasse des Anbieters.
Für die Schweiz gilt zusätzlich, dass die zugelassene Sportliste der Gespa den Rahmen eng steckt. Was dort nicht drauf steht, kann nicht gewettet werden, und die Liste enthält etwa keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen E-Sport-Bereich. Die Auswahl ist absichtlich kleiner als bei einem Malta-lizenzierten Anbieter, und das ist Teil des Schweizer Modells: weniger Quellen für Spielerträge aus zweifelhaften Quoten, dafür vollständige Kontrolle über das Angebot. Wer mehr Auswahl sucht, verlässt das bewilligte Angebot – und damit den Schutz des Gesetzes.
Rechtliche Einordnung: warum es nur zwei Anbieter gibt und was die Verordnung verlangt
Die Schweiz hat sich für ein restriktives Glücksspielmodell entschieden. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, in Kraft seit 1. Januar 2019) teilt die Spiele in Grossspiele und Kleinspiele und behandelt Sportwetten ausdrücklich als Grossspiele. Die Aufsicht liegt nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht, sondern bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Sitz Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit dem 1. Januar 2021). Eine Sportwette braucht in der Schweiz zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spielart. Die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. «Gilt nur in der Schweiz» steht in Artikel 4 BGS – eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung.
Wer in der Schweiz wettet, muss volljährig sein, einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet haben, sich mit Ausweis identifizieren und darf nicht gesperrt sein. Sporttip darf nur eröffnen, wer im Einzugsgebiet von Swisslos wohnt – die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, geht zur Loterie Romande, ebenso wer in den Kantonen Waadt, Freiburg, Wallis, Neuenburg und Jura lebt. Die Verkaufsstellen der Loterie Romande gibt es in der Westschweiz 2’350 Mal, das Unternehmen zählt 221 Mitarbeitende und hat seine Adresse in Lausanne, Avenue de Provence 14. Die Online-Registrierung bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine einzige Registrierung pro Person voraus; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Was gewettet werden darf, ist ebenfalls abschliessend geregelt. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportereignisse, Wettbewerbe und Wettarten zeigt, welche Spiele und welche Märkte erlaubt sind; die aktuelle Version datiert vom 10. September 2026. Qualifikationsspiele sind nur dann wetterbar, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe ebenfalls; Ranglistenwetten nur, soweit sie über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheiden; Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der Schweiz nicht erlaubt. Livewetten sind grundsätzlich möglich, sofern die Bewilligung des Anbieters sie abdeckt; das Gesetz selbst schränkt bestimmte Live-Märkte nicht ein. Cash-Out ist nicht reguliert; jeder Anbieter beschreibt seine Cash-Out-Bedingungen selbst. E-Sport fehlt auf der Liste; zu virtuellen Sportwetten gibt es keine klare Aussage, weshalb sie hier nicht weiter behandelt werden.
Spielsuchtprävention ist im BGS fest verankert. Die Spielsperre (Artikel 80 bis 82 BGS) umfasst den Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre; sie wird in einem gemeinsamen Register geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, eine Selbstsperre mit einer Frist von einem Tag bis zu sechs Monaten muss immer angeboten werden. Wer gesperrt ist oder minderjährig war, hat keinen Anspruch auf die Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen, die trotzdem platziert wurden. Bei Verkaufsstellen hat die Gespa 2025 in 47,5 % von 200 Testkäufen einen Sportwettverkauf an Minderjährige registriert – ein Hinweis auf die Realität der Kontrolle, kein Beleg für Untätigkeit, aber auch kein Grund zur Beruhigung.
Steuerlich sind Wettgewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Auf Bundesebene liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400). Oberhalb dieser Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Die kantonalen Schwellen unterscheiden sich; das Gesetz spricht von «je nach Kanton», nicht von einer einheitlichen Zahl. Die allermeisten Sportwettenden gewinnen weit unter dieser Schwelle; eine reguläre Wette auf ein Afrika-Cup-Spiel führt weder zu Einkommensteuer noch zu Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt sie als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer unsicher ist, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Artikel 74 Absatz 3 und Artikel 131 BGS). Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Es existiert keine Werbezeitenbeschränkung. Promo-Codes sind kein zulässiges Mittel dieses Modells. Die Werbelogik der grossen ausländischen Anbieter – Einzahlungsbonus, Freiwette, Cashback – gehört in ein anderes regulatorisches Umfeld.
Der Vollständigkeit halber: Die Organisation von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Artikel 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber seine Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa-Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains, blockiert per DNS durch Schweizer Telekomanbieter; die Liste wird laufend aktualisiert, Blockaden werden innerhalb von Stunden ersetzt, wenn Anbieter auf neue Domains ausweichen. Das Bundesamt für Justiz nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht ebenfalls auf der Liste. Für Spielerinnen und Spieler in der Schweiz heisst das: Eine ausländische Lizenz schützt sie nicht, eine Schweizer Bewilligung schon.
Anbieter im Profil: was die zwei Schweizer Veranstalter bieten
Swisslos Sporttip
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwettenangebot läuft unter dem Produktnamen Sporttip und richtet sich an Spielende in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; CHF 109 Mio. stammen aus den Sportwetten, nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer in diesem Einzugsgebiet wohnt und volljährig ist, kann sich online registrieren, Verlustlimiten setzen und auf den Afrika-Cup tippen – Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, Livewette, Cash-Out, alles innerhalb der BGS-Vorgaben.
Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme die Festlegung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999; unter 21 Jahren CHF 1’000) und ermöglicht eine zusätzliche freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für Systemwetten CHF 10’000; diese Limiten kann Swisslos jederzeit anpassen, Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Der Kombiboost auf den Nettogewinn – 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn – verlangt jeweils eine Einzelquote von mindestens 1.50 und gilt nur online. Quotenboosts und Profitboosts sind ebenfalls online, jeweils pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Cash-Out bei Sporttip ist nur online, nur als vollständige Auszahlung und nicht für jeden Markt garantiert; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Livewetten können unabhängig davon platziert werden, ob das Ereignis im Livestream übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs ankommen, werden mit Quote 1.00 gewertet, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 versehen. Wer auf den Afrika-Cup Livewetten platzieren will, muss diese Quote-1.00-Regel kennen und im Zweifel früher wetten. Die Reguläre Spielzeit umfasst die normale Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen sind nur dann Teil der Wette, wenn das Wettprogramm es so vorsieht.
Für Afrika-Cup-Wetten ist Sporttip der einzige legale Anbieter im Deutschschweizer Raum, und die Produktlogik – Kombiboost, Bet-Builder, Cash-Out, Livewette – deckt das ab, was ein Turnier dieser Länge sinnvoll macht. Wer vier oder mehr Voraussagen kombiniert und auf eine Wette von unter CHF 1’000 bleibt, kann den vollen Bonus mitnehmen; wer mit kleineren Einsätzen arbeitet, profitiert vom Mindesteinsatz von CHF 1, der das Testen des Wettprogramms ohne grosses Risiko erlaubt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die andere bewilligte Veranstalterin, zuständig für die sechs Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Wallis, Neuenburg und Jura. Sie führt die Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, dazu 221 Mitarbeitende. Für Spielende, die in diesem Gebiet wohnen, ist Jouez Sport die einzige legale Online-Anlaufstelle. Wer im Deutschschweizer Raum wohnt, hat hier keinen Zugriff; die beiden Veranstalter schliessen sich geographisch aus.
Das Angebot folgt den gleichen Grundregeln wie Sporttip – volljährig, verifiziert, im Vertragsgebiet wohnhaft, mit selbst gesetzten Limiten – und nutzt das gleiche BGS-Regelwerk für die Spielerregeln. Die Spielregeln im Detail, die Bonusstruktur und die Plattformmechanik unterscheiden sich, aber die rechtliche Einbettung ist identisch: Grossspiel-Bewilligung, Gespa-Aufsicht, VGS-Anforderungen an Identifikation und Wohnsitz. Wer genauer wissen will, wie Jouez Sport Afrika-Cup-Wetten konkret abbildet – Quoten, Markttiefe, Livewetten-Kalender – liest das im Wettprogramm auf der Plattform selbst nach; die gesetzlichen Spielregeln sind allgemein zugänglich, aber die wettprogramm-spezifische Tiefe publiziert jeder Anbieter für sich.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die in der Tabelle aufgeführten acht ausländischen Anbieter – Bruce Bet, 1xBet, Funbet, Boomerang Bet, BetLabel, Gamdom, Pribet und WirWetten – haben keine Schweizer Bewilligung und sind deshalb in der Schweiz nicht legal nutzbar. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat im Inland keine Wirkung (Art. 4 BGS); die Anbieter sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen; Schweizerinnen und Schweizer haben bei Streit keinen inländischen Rechtsweg. Die Gespa führt diese Domains auf ihrer Sperrliste, blockiert per DNS durch Schweizer Telekomanbieter; die Liste umfasste Ende 2025 671 Einträge und wird laufend aktualisiert, weil Anbieter mit neuen Domains ausweichen.
Wer bei einem dieser Anbieter einzahlt, riskiert mehr als nur den Verlust des Einsatzes: Bei einer Strafverfolgung gegen den Anbieter können Einzahlungen und Gewinne eingezogen werden. Wer dort wettet, schützt sich nicht durch die angebliche Lizenz des Anbieters – ob Curaçao, Malta oder anderswo –, denn diese Lizenz berechtigt in der Schweiz zu nichts. Das hat nichts mit der Qualität der Wetten oder dem Können der Spieler zu tun, sondern mit der territorialen Wirkung der Lizenz. Eine seriöse Plattform in einem anderen Rechtsraum bleibt im Schweizer Rechtsraum eine Plattform ohne Bewilligung.
Für die Schweiz bedeutet das: Diese Anbieter sind Teil der Realität, weil Spielerinnen und Spieler auf sie stossen, aber sie gehören nicht zum legalen Angebot. Wer sie nutzt, verlässt den Schutz des Bundesgesetzes und das Sperrregister, das im Streitfall eine Auszahlung an gesperrte Personen verhindert. Die Warnung gehört zu jeder seriösen Beratung, weil die Werbung der Anbieter das gerne verschweigt.
Spielerregeln im Detail: wer spielen darf und wer nicht
Sporttip lässt nur Personen ab 18 Jahren teilnehmen; jüngere sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis beteiligt ist, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Regel gegen Interessenkonflikte, die im Gesetz verankert ist. Die Online-Registrierung verlangt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine einzige Registrierung pro Person und die Verifikation per Ausweis mit automatisierter Adressprüfung. Wer bei der Loterie Romande spielen will, durchläuft die gleiche Identitätsprüfung, nur im Westschweizer Vertragsgebiet.
Minderjährige haben im Geldspielgesetz keinen Anspruch auf Auszahlung, auch wenn die Registrierung erfolgreich war und die Wette platziert wurde. Gesperrte Personen ebenso wenig. Das BGS macht das in Artikel 45 deutlich, und es gilt unabhängig davon, ob der Anbieter die Sperre zum Zeitpunkt der Wette bereits hätte prüfen können. Wer auf den Afrika-Cup setzt, sollte diese Ausschlussregeln kennen, weil ein Verstoss am Ende das Geld kostet – nicht das Spiel.
Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen, Bargeld über die Verkaufsstelle hinaus – das gibt es in der lizenzierten Schweizer Wette nicht. Kreditaufnahme für das Spielen ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS); Anbieter dürfen keinen Kredit vergeben und keine Vermittlung zu Kreditgebern anbieten, die das Konto des Spielenden belasten würden. Eine Schweizer Wette wird bar oder per Banküberweisung im Voraus bezahlt, nie per Kredit.
Steuern und Quellensteuer: was vom Gewinn übrig bleibt
Das Schweizer Steuerrecht kennt auf Gewinne aus bewilligten Grossspielen einen Freibetrag pro Einzelgewinn. Auf Bundesebene liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Gewinne unterhalb dieses Freibetrags sind einkommensteuerfrei; oberhalb des Freibetrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die der Spielende über die Steuererklärung zurückfordern kann, sofern der Gesamtgewinn sein übriges Einkommen nicht überschreitet. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich – das Gesetz spricht bewusst von «je nach Kanton», nicht von einem einheitlichen Wert. Wer einen grösseren Gewinn macht, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Eine normale Wette auf ein Afrika-Cup-Spiel liegt fast immer unter dem Freibetrag. Wer mit einem Einsatz von CHF 50 und einer Quote von 3.40 auf einen Auswärtssieg setzt, gewinnt im Erfolgsfall CHF 170 brutto und CHF 120 netto – weit unter jeder Schwelle. Eine kombinierte Siegerwette mit hohem Kombiboost und grossem Einsatz kann den Freibetrag erreichen, ist aber die Ausnahme, nicht die Regel. Die meisten Afrika-Cup-Wettenden werden nie einen Freibetrag überschreiten und nie mit der Verrechnungssteuer in Berührung kommen.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer. Dafür kennen einige Kantone – der Thurgau ist das bekannteste Beispiel – eine kantonale Praxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte diese kantonale Praxis kennen, bevor er eine Auszahlung beantragt. Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gibt allgemeine Auskunft; die kantonale Steuerverwaltung weiss, wie der Wohnsitzkanton Gewinne aus dem Ausland behandelt.
Werbeumfeld und Boni: was Swisslos und Loterie Romande anbieten
Werbung für Glücksspiel darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Eine zeitliche Werbezeitenbeschränkung – etwa ein Verbot von TV-Spots nach 20 Uhr – gibt es im Schweizer Recht nicht. Promo-Codes gehören ebenfalls nicht zum zulässigen Werbemittel; die Werbelogik der grossen ausländischen Anbieter – Einzahlungsbonus von 100 %, Gratiswette, Cashback – passt nicht in dieses Modell.
Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die genauen Bedingungen eines konkreten Angebots stehen in den Spielregeln des jeweiligen Anbieters; ein allgemeiner 100-%-Bonus auf die Einzahlung, wie ihn ausländische Anbieter bewerben, ist in der Schweiz kein zulässiges Modell. Die Bonusstruktur, die Swisslos anbietet – Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboost – ist an konkrete Wettformen gebunden, nicht an die Einzahlung, und in Einsatz und Erhöhung gedeckelt. Beide Boosts sind pro Person nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Kombiboost ist das lukrativste Element der Swisslos-Bonusstruktur für ein Mehrrundenturnier wie den Afrika-Cup. Wer das Turnier mitkoppelt und sukzessive Siegerwetten, Halbfinaltipps und Gruppenspielausgänge kombiniert, kommt schnell auf zehn oder fünfzehn Voraussagen und damit in den Bereich von 40 % oder 100 % Bonus auf den Nettogewinn. Voraussetzung ist, dass jede Einzelquote mindestens 1.50 beträgt und alle Wetten online platziert werden. Der Bonus gilt nicht für Systemwetten im stationären Verkauf; dort gibt es ihn nicht.
Auszahlung und Limits: wie das Geld zurück zum Spieler kommt
Wer bei Swisslos gewinnt, bekommt den Betrag auf ein Bankkonto im eigenen Namen ausgezahlt. Die Verkaufsstellen, an denen Sporttip ebenfalls verkauft wird, zahlen Gewinne bis zu einer bestimmten Höhe bar aus; darüber ist eine Bankverbindung nötig. Die Auszahlung erfolgt auf das im Spielerkonto hinterlegte Zahlungskonto, nicht auf ein beliebiges Konto. Die Loterie Romande folgt derselben Regelung in ihrem Vertragsgebiet. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen auf Kryptowährungen sind in der lizenzierten Schweizer Wette nicht möglich.
Die Sporttip-Einsatzlimite – CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 1 bis CHF 10’000 pro Systemwette – ist eine Anbieterlimite, nicht eine gesetzliche Limite. Swisslos kann sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Wer höhere Einsätze spielen will, muss auf die höhere Systemwetten-Limite ausweichen, die mehrere Einzelwetten in einer Wette bündelt und damit pro Wette einen höheren Gesamteinsatz erlaubt. Für Afrika-Cup-Siegerwetten, die einen langen Zeitraum abdecken, ist die Systemwette das passende Instrument.
Verlust- und Einzahlungslimiten werden vom Spielenden selbst gesetzt. Die Obergrenze für Verlustlimiten liegt bei CHF 9’999 pro Periode (1, 7 oder 30 Tage), für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das gilt für Sporttip; die Loterie Romande wendet vergleichbare Regeln an. Die Schutzlimite ist nicht der maximale Einsatz, sondern das maximale Verlustrisiko, und sie ist als Selbstkontrolle gedacht. Wer sie voll ausschöpft, kommt nicht in den Bereich, in dem weitere Wetten das selbst gesetzte Limit sprengen würden.
Häufige Fragen
Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?
Den Afrika-Cup organisiert die Confédération Africaine de Football (CAF). Die letzte Ausgabe, der Afrika-Cup 2025, lief vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 teilnehmenden Mannschaften. Die nächste, der Afrika-Cup 2027, ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda geplant. 54 Mannschaften haben sich für die Qualifikation gemeldet. Ab 2028 soll das Turnier nur noch alle vier Jahre stattfinden; ein Afrika-Cup mit dem Jahreszusatz 2026 existiert nicht.
Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?
Ja, aber nur bei den beiden in der Schweiz bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die Westschweiz. Beide verfügen über eine Bewilligung der Gespa nach dem Bundesgesetz über Geldspiele. Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.
Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die normale Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur dann zum Wettausgang, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie ausdrücklich Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf «Sieger nach 90 Minuten» endet mit dem Schlusspfiff der regulären Spielzeit; eine Wette auf das Weiterkommen einer Mannschaft schliesst je nach Formulierung die Verlängerung ein.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Der Bruttogewinn einer Einzelwette ist der Einsatz multipliziert mit der Quote. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 50 ergibt sich ein Bruttogewinn von CHF 105, wovon CHF 50 als Einsatz zurückkommen und CHF 55 als Nettogewinn verbleiben. Die Marge des Marktes ist die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote; bei einer Auszahlungsquote von 95.2 % beträgt die Marge 4.8 %. Sie ist im Preis jeder Wette eingebaut und variiert je nach Markt.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?
Die Verlustlimiten werden vom Spielenden selbst gesetzt, vor der ersten Wette und jederzeit veränderbar. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 für 1, 7 oder 30 Tage, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre kann bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst eingerichtet werden; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein.
Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Auf Bundesebene liegt der Steuerfreibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Oberhalb dieses Freibetrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab. Die kantonalen Freibeträge und Steuersätze unterscheiden sich – das Gesetz spricht von «je nach Kanton», nicht von einem einheitlichen Wert. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer, aber einige Kantone behandeln sie als steuerbares Einkommen.
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Inhalt erstellt vom Team «Wettscheinheute.com»
