Wettgutscheine 2026: Was die Schweizer Anbieter tatsächlich ausloben
Stand der Daten: 19. Oktober 2026; geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission) und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Wer nach «Wettgutschein» oder «Gratiswette» sucht, meint in der Regel eines von drei Dingen: einen Bonus ohne Einzahlung, eine Quote, die höher liegt als üblich, oder ein Stück Spielguthaben, das nach einer Aktion auf dem Konto landet. In der Schweiz fällt das Angebot schmal aus, und zwar nicht, weil die Anbieter geizen, sondern weil das Geldspielgesetz jede Gratisspielaktion unter den Vorbehalt der Aufsichtsbehörde stellt. Wer hier eine Seite erwartet, die mit hundert Euro Startguthaben wirbt, liegt falsch. Wer verstehen will, was die beiden bewilligten Organisatoren ausloben, unter welchen Bedingungen das geschieht und wie viel davon nach Abzug der Mechanik übrig bleibt, liegt richtig.

Der Blick auf Wettgutscheine in der Schweiz ist deshalb zuerst ein Blick auf die Rechtslage, dann auf das, was die beiden bewilligten Anbieter unter ihrem jeweiligen Markennamen konkret anbieten, und zuletzt auf die ausländischen Marken, die einem hierzulande zwar begegnen, denen aber die Gespa die Sperrliste vor die Tür hängt. Wer einen dieser Schritte überspringt, kauft am Ende einen Gutschein, der sich nicht auszahlen lässt, oder schliesst sich bei einem Anbieter an, dessen Server in einem Rechtsraum steht, auf den das Schweizer Recht nicht zugreift.
Die Rechtslage: Warum Gratisspiele und Gutschriften bewilligungspflichtig sind
In der Schweiz gilt seit dem 1. Januar 2019 das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Online-Sportwetten sind darin ein Grossspiel, und Grossspiele brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro ausgespieltes Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020, in Kraft 1.1.2021) die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Mehr bewilligte Anbieter gibt es nicht.

Diese Knappheit prägt den gesamten Gutscheinmarkt. Wer hier nach «Aktionen» sucht, durchsucht im Grunde das Programm von genau zwei Häusern. Beide sind Genossenschaften beziehungsweise Aktiengesellschaften mit Sitz in der Schweiz, beide schütten ihre Reinerträge an gemeinnützige Zwecke in den Vertragskantonen aus (Art. 125 BGS), und beide haben jeweils ein Produkt für Sportwetten: Sporttip bei Swisslos, Jouez Sport bei Loterie Romande.
Wer bei einem der beiden ein Online-Konto eröffnen will, muss volljährig sein (mindestens 18 Jahre), Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Anbieters haben, und es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein zweites Konto bei der anderen Lotterie geht nur, wenn der Wohnsitz im entsprechenden Vertragsgebiet liegt. Wer etwa aus Genf stammt, kann sich nicht bei Swisslos anmelden, und wer aus Zürich kommt, nicht bei Loterie Romande.
Das hat unmittelbare Konsequenzen für das, was im Folgenden besprochen wird: Die Aktionen, die ein «Wettgutschein»-Beispiel wirklich tragen kann, stammen aus dieser zweigliedrigen Struktur. Jede andere Marke, die einem mit Bonuswerbung begegnet, ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Spielerschutz: Verlustlimiten und Sperren gelten auch beim Gutschein
Wer mit einem Wettgutschein spielt, spielt nicht ausserhalb des Spielerschutzes. Die Regeln sind dieselben wie beim regulären Einsatz: Verlustlimiten sind Pflicht, Spielsperren schliessen Konten für jede Aktion.

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Tag, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten greifen unabhängig davon, ob mit eigenem Geld oder mit Gutschein-Guthaben gespielt wird, und sie sind nicht per Bundesrecht fixiert, sondern werden vom Veranstalter verlangt (Art. 87 VGS). Gesetzliche Mindestfrist für eine Erhöhung sind 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden die längere Frist von 72 Stunden in ihren Bedingungen an.
Spielsperren greifen weit: Wer sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperrt, kann diese Sperre nicht vorzeitig beenden. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt über Swisslos hinaus auch für Casinos, Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt ist, kann keine Aktion aktivieren, kein Gutschein-Guthaben einsetzen und keine Gewinne daraus beanspruchen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Wer von einer Spielsperre betroffen ist, hat keinen Anspruch auf den Einsatz und auch nicht auf den Gewinn aus einer Wette, die trotz Sperre platziert wurde (Art. 45 BGS).
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer mit dem Gedanken spielt, der stationäre Verkauf schütze schon von sich aus, sollte diese Zahl im Hinterkopf behalten: Der Schutz im Netz ist deutlich enger, aber er greift nur, wenn die Limiten tatsächlich gesetzt und die Sperren tatsächlich eingetragen werden. Wer den Schutz nicht aktiv konfiguriert, läuft mit den Default-Einstellungen.
Wettgutscheine und Bonusaktionen: Was es wirklich gibt
Aktionen mit «Gutschein»-Charakter sind in der Schweiz selten und klein. Das liegt nicht an mangelnder Phantasie der Marketingabteilungen, sondern an Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele und Gutschriften brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer eine konkrete Aktion im Programm sieht, geht davon aus, dass sie genehmigt ist und der Veranstalter auch veröffentlicht hat, unter welchen Bedingungen sie läuft.
Was die Loterie Romande an Gratisspielguthaben ausgeschüttet hat
Ein konkretes Beispiel aus dem Winter 2026-Z/2026-Z, das die Mechanik illustriert: die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen, die in den Stadien der Schweizer Eishockeyliga stattfanden. Wer den dort verteilten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto einlöste, erhielt ein Spielguthaben von CHF 10. Insgesamt wurden 7’000 solche Gutschriften ausgegeben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, das heisst: Gewinne aus diesem Guthaben verbleiben auf dem Wallet und können dort für weitere Wetten verwendet werden, eine Auszahlung des ursprünglichen CHF-10-Betrags ist aber ausgeschlossen.
Diese Aktion zeigt das typische Muster: kleiner Betrag, kurze Laufzeit, klare Auflage. Wer ein Wettguthaben aus einer Promotion erwartet, das sich anschliessend auszahlen lässt, wartet vergeblich. Die Gespa hat in den letzten Jahren keine Aktion bewilligt, bei der das Werbe-Guthaben direkt auf das Bankkonto fliesst.
Quoten- und Profitboosts bei Sporttip
Bei Sporttip gibt es drei Typen von Erhöhungen, die gutscheinähnlich funktionieren, ohne dass der Begriff «Gutschein» fällt.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Boost auf eine einzelne Wette ist das nicht; das Prinzip ist eine Gewinnverstärkung, die mit der Anzahl der Tipps wächst.
Quotenboosts und Profitboosts verrichten ihre Arbeit auf einer einzelnen Wette. Der Quotenboost gilt nur für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage und erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Höhe begrenzt. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos. Wer einen Quotenboost aktiviert und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung, nicht den Ausstiegspreis.
Warum die Bedingungen so kleinlich wirken
Die Limiten pro Aktion sind kein Zufall. Die Gespa prüft bei jeder Bewilligung, ob die Aktion den Spielanreiz über das übliche Mass hinaus erhöht. Ein Quotenboost von 100 % ist in den Schweizer Bedingungen ein aussergewöhnlicher Wert; die meisten bewilligten Aktionen bewegen sich zwischen 5 % und 20 %. Wer in ausländischen Märkten Aktionen mit «+300 % Boost» oder «CHF 500 Gratiswette» sieht, sieht keine Schweizer Aktion. Solche Offerten werden hier nicht bewilligt und sind auf ausländischen Domains zu finden, die auf der Sperrliste stehen oder stehen könnten.
Ranking und Vergleich: Wettgutscheine der Schweizer Anbieter
In der folgenden Übersicht stehen die beiden bewilligten Anbieter mit ihren Wettgutschein- beziehungsweise Bonusformaten, dahinter ausgewählte ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die einem Schweizer Spieler gleichwohl in Werbung oder auf Vergleichsportalen begegnen. Die Reihenfolge ergibt sich aus der Bewilligungssituation, nicht aus dem Bonusvolumen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsstatus |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung Grossspiel | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Jouez Sport |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Bewilligung in der Schweiz nicht anerkannt |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Bewilligung in der Schweiz nicht anerkannt |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Bewilligung in der Schweiz nicht anerkannt |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Bewilligung in der Schweiz nicht anerkannt |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Bewilligung in der Schweiz nicht anerkannt |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Bewilligung in der Schweiz nicht anerkannt |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Bewilligung in der Schweiz nicht anerkannt |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, Bewilligung in der Schweiz nicht anerkannt |
Die Liste folgt der Rechtslage, nicht die Rangordnung nach Bonusgrösse: Die beiden Anbieter mit Schweizer Bewilligung erscheinen zuerst, die ausländischen folgen. Wer hier eine Reihenfolge nach «Grösse des Bonusangebots» liest, liest die verbuchte These. Das Bonusvolumen der ausländischen Marken ist im Papier oft höher; es gilt im Markt der Schweiz aber nichts, weil die Gespa die Domains blockieren kann.
Überblick: Wettgutscheine, Gratiswetten und Bonusaktionen in der Schweiz
Ein Wettgutschein im weiteren Sinne ist ein Versprechen auf eine Wette zu verbesserten Bedingungen: ein Stück Spielguthaben, eine erhöhte Quote, eine Gewinnverstärkung. In der Schweiz fallen diese drei Formen unter den Sammelbegriff Gratisspielguthaben, soweit sie von den bewilligten Veranstaltern stammen. Die Aufsichtsbehörde zählt im Jahr 2025 je Veranstalter wenige Dutzend bewilligte Aktionen. Wer hierzulande eine «Aktion» sieht, die nicht im Programm des Anbieters aufgeführt ist, sieht eine Werbung eines Anbieters ohne Schweizer Bewilligung.
Die Stossrichtung der Schweizer Aktionen liegt klar bei kleinen Beträgen und klaren Bedingungen. Ein Beispiel aus der Westschweiz zeigt das Muster: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, einsetzbar auf alle Wetten im Programm, nicht auszahlbar. Die Aktion ist Teil einer Stadionkampagne mit 7’000 Stück Gesamtkontingent, eine punktuelle Stärkung des Anlasses, nicht eine breite Bonusoffensive. Wer das mit dem vergleicht, was im europäischen Ausland unter «Gratiswette» läuft, sieht einen sehr unterschiedlichen Markt.
Drei Grundtypen von Bonusaktionen
Spielguthaben aus Promotionen. Ein Betrag, der auf das Spielkonto gebucht wird, oft befristet, immer nicht auszahlbar. Bei Loterie Romande etwa das CHF-10-Guthaben aus der Stadionkampagne; bei Swisslos vergleichbare Aktionen im Promotion-Kalender, soweit von der Gespa bewilligt. Wer mit solchem Guthaben spielt, spielt ohne eigenes Risiko, gewinnt aber auch nur den Nettogewinn, nicht den ursprünglichen Betrag zurück.
Quote- und Profitboosts. Eine Erhöhung der Quote oder des Nettogewinns auf eine bestimmte Wette. Bei Sporttip sind Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten beschränkt, Profitboosts auf ein definiertes Sportereignis, jeweils einmal pro Wettendem nutzbar. Bei Cash-Out verfällt der Boost.
Gewinnverstärkungen auf Kombiwetten. Der Kombiboost bei Sporttip verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote ab 1.50, staffelt von 5 % bis 100 % und gilt für Prematch, Live und Systemwetten. Die Mechanik ist eine Aufwertung des Nettogewinns, kein zusätzliches Guthaben.
Was eine Promotion in der Schweiz nicht ist
Eine Promotion in der Schweiz ist nie ein Cashback in bar, nie ein Bonus ohne Bedingungen, nie ein Einzahlungsbonus mit auszahlbarem Eigengeld. Sie ist immer ein zusätzliches Stück Spielguthaben oder eine Quote, die unter klarer Auflage erhöht wird. Wer einen Bonus erwartet, der sich anschliessend vom Konto auszahlen lässt, sucht am falschen Ort. Die Bedingungen tragen das ausdrücklich: «Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.»
Das ist auch der Grund, warum der Begriff «Wettgutschein ohne Einzahlung» in der Schweizer Werbung praktisch nicht fällt. Aktionen ohne Einzahlung gibt es durchaus: Das CHF-10-Guthaben aus der Stadionkampagne erforderte keine Einzahlung, nur den Code und das verifizierte Konto. Was es nicht gibt, ist die Mechanik, dass dieses Guthaben anschliessend auf das eigene Bankkonto wandert. Wer nach «ohne Einzahlung» sucht, findet insofern einen Wettgutschein, als kein eigenes Geld für den Erhalt des Guthabens nötig ist, aber keine Auszahlung desselben.
Wie viel ein Wettgutschein wert ist: Die Mechanik im Zahlenbeispiel
Der Nominalbetrag eines Wettgutscheins, etwa die 10 «Franken» aus der Stadionkampagne, ist nicht das, was am Ende auf dem Spielkonto landet. Drei Mechanismen bestimmen den Wert.
Erstens: Das Guthaben ist nicht auszahlbar. Wer mit CHF 10 Spielguthaben eine Wette zu Quote 1.90 gewinnt, erhält den Nettogewinn, nicht das Guthaben zurück. Wer mit echtem Geld zur Quote 1.90 setzt, bekommt Einsatz plus Gewinn zurück. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einer «Gratiswette» im ausländischen Sinn und einem Schweizer Wettgutschein: Bei letzterem ist der «Einsatz» nicht zurückgegeben.
Zweitens: Die Auszahlungsquote der Märkte. Wer den Nettogewinn aus dem Gutschein-Guthaben abschätzen will, braucht eine Vorstellung davon, wie viel ein Markt im Durchschnitt zurückzahlt. Bei einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt, etwa einem Tennis-Match oder einem Eishockey-Spiel ohne klaren Favoriten, liegen die Quoten nahe bei 1.90/1.90. Die Auszahlungsquote ist dann 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), rund 0’526 oder etwa 52.6 %. Die Marge des Veranstalters beträgt damit rund 47.4 %. Wer aus dem Gutschein-Guthaben langfristig spielt, verliert langfristig etwa die Hälfte des Einsatzes an die Marge des Marktes.
Drittens: Die Wahrscheinlichkeit, dass der Tipp sitzt. Bei einem ausgeglichenen Markt trifft der Tipp in knapp über der Hälfte der Fälle, wenn die Quote wirklich fair ist. Bei Quote 1.90 entspricht das einer Trefferquote von etwa 52.6 %.
Der tatsächliche Erwartungswert eines Wettgutscheins lässt sich als Band angeben. Nimmt man einen ausgeglichenen Zweiwege-Markt mit Quote 1.90 an, ohne Berücksichtigung weiterer Aktionen, so liegt der Wert pro eingesetztem Franken Spielguthaben ungefähr im Bereich der halben Nettogewinn-Erwartung, abzüglich der Marge des Marktes. Genauer: Bei Quote 1.90 auf einem fairen Markt wäre der Erwartungswert 0, bei Quote 2.00 positiv, bei Quote 1.50 deutlich negativ. Wer mit einem Zweiwege-Markt rechnet, der näher an der Höhe 1.85 liegt, bewegt sich in einem ähnlichen Band; an den Rändern kippt das Verhältnis.
Was heisst das konkret für das CHF-10-Guthaben aus der Stadionkampagne? Wer das Guthaben vollständig auf Wetten mit Quote 1.90 setzt und die Hälfte gewinnt, hat am Ende rund CHF 9.50 Nettogewinn auf dem Wallet, ohne den ursprünglichen CHF-10-Betrag zurück. Wer das Guthaben auf eine einzige Wette mit hoher Quote, etwa 5.00, setzt und sitzt, hat deutlich mehr; wer verliert, hat nichts. Das Band liegt, abhängig von der Trefferquote, in einem Bereich von etwa null bis etwa CHF 4 Nettogewinn pro eingesetztem Franken Guthaben, tendenziell eher am unteren Rand des Bands, wenn der Markt ausgeglichen ist. Wer das Guthaben als «Gratis-Geld» versteht, rechnet falsch: Gratis ist nur der Einsatz, nicht der Erwartungswert.
Diese Schätzung gilt unter der Annahme, dass das Guthaben nur einmal, auf eine einzelne Wette oder auf eine kleine Anzahl von Wetten mit vergleichbarer Quote, eingesetzt wird. Wer das Guthaben über viele kleine Wetten streut, nähert sich dem statistischen Mittelwert des Marktes an, was je nach Marktmarge zwischen null und wenigen Rappen pro eingesetztem Franken liegt. Wer alles auf eine hohe Quote setzt, gewinnt im Erfolgsfall mehr und verliert im Misserfolgsfall alles; der Erwartungswert bleibt derselbe, aber die Streuung ist grösser.
Wettgutscheine für Bestandskunden: Wo liegen die Grenzen?
Bestandskundenaktionen gibt es in der Schweiz durchaus, aber sie fallen kleiner aus als Neukundenaktionen in ausländischen Märkten. Der Grund liegt wieder in der Bewilligungspflicht: Die Gespa genehmigt Aktionen pro Veranstalter und Jahr nur in begrenzter Zahl, und keine Aktion darf so gestaltet sein, dass sie gezielt auf Viel- oder Stammspieler zugeschnitten ist.
Bei Sporttip zeigt sich das Muster in den drei Formen, die tatsächlich bewilligt werden: Kombiboost, Quotenboost, Profitboost, sowie gelegentlich eine Promotion mit Spielguthaben aus Anlass eines Sportereignisses. Was es nicht gibt, ist ein wöchentlicher Reload-Bonus im Stil anderer Märkte, wo Bestandskunden regelmässig einen Bonus auf ihre Einzahlung erhalten. Solche Mechaniken würden in der Schweiz die Bewilligungspflicht auslösen und in der Regel nicht bewilligt.
Bei Loterie Romande zeigt sich ein ähnliches Muster, allerdings saisonal anders akzentuiert. Die Stadionkampagne im Winter 2026-Z/2026-Z war ein Beispiel für eine orts- und anlassbezogene Aktion; im Jahresverlauf gibt es weitere ähnliche Aktionen, jeweils mit klarer Obergrenze für die Anzahl der ausgegebenen Gutschriften und einer klaren Frist.
Wer als Bestandskunde nach einer Aktion sucht, schaut am besten direkt im Programm des Veranstalters: Swisslos im Bereich «Aktionen» auf der Webseite von Swisslos, Loterie Romande im Bereich «Offres» auf jeux.loro.ch. Wer in der Werbung eines ausländischen Anbieters eine Bestandskundenaktion sieht, sieht keine Schweizer Aktion.
Wettgutscheine ohne Einzahlung: Was es hier wirklich gibt
Der Begriff «ohne Einzahlung» wird im Schweizer Markt sehr eng ausgelegt. Eine Aktion ohne Einzahlung bedeutet: kein eigenes Geld, um das Guthaben zu erhalten. Das Guthaben wird gegen die Erfüllung einer Bedingung ausgegeben, etwa die Eingabe eines Codes, die Teilnahme an einem Sportereignis oder die Anmeldung zu einem Newsletter. Eine Einzahlung wird nicht verlangt.
Was es nicht gibt: eine Aktion, bei der das erhaltene Guthaben anschliessend auf das eigene Bankkonto fliesst. Wer 10 Franken Spielguthaben ohne Einzahlung erhält, hat ein Spielguthaben von 10 Franken, kein Auszahlungsrecht. Das ist die Mechanik von Art. 75 Abs. 2 BGS, und sie wird von der Gespa konsequent durchgesetzt.
Wer nach «Wettgutschein ohne Einzahlung» sucht, findet in der Schweiz also zwei Dinge: erstens die im Abschnitt «Was die Loterie Romande an Gratisspielguthaben ausgeschüttet hat» beschriebenen Stadion- und Event-Aktionen, die ein kleines Guthabenstück ohne Einzahlung ausgeben, und zweitens die Standard-Boni der Veranstalter, die nur mit eigenem Einsatz funktionieren. Was er nicht findet, ist die ausländische Mechanik eines No-Deposit-Bonus mit anschliessendem Auszahlungsrecht. Wer diese Mechanik sucht, ist auf ausländischen Domains, deren Bewilligung in der Schweiz keine Geltung hat.
Zahlungen, Auszahlungen und das Ende der Wettgutschein-Linie
Die Auszahlungsmechanik eines Wettgewinns gehört nicht mehr direkt zum Wettgutschein, ist aber die Stelle, an der das Wettgutschein-Versprechen endet. Wer ein Spielguthaben aus einer Promotion hat, kann den Nettogewinn aus Wetten mit diesem Guthaben auf das Wallet buchen, dort weiter spielen oder, sobald das Wallet die Auszahlungsbedingungen erfüllt, auf das Bankkonto auszahlen lassen.
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; das heisst: Der ursprüngliche Gutschein-Wert fliesst nie auf das Bankkonto, sondern nur Gewinne, die aus Wetten mit diesem Guthaben resultieren.
Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage limitiert, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000.
Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Wichtig: Gewinne aus Swisslos werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Diese Auszahlungsmechanik gilt für eigenes Spielguthaben und Gewinne daraus, nicht für Gratisspielguthaben aus Promotionen, das ist der entscheidende Punkt.
Quotenboost, Cash-Out und die Mechanik der kleinen Wetten
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball rund 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Wettanbieter in der Schweiz: Wer beworben wird und wer nicht
Die Liste der beworbenen Wettanbieter in der Schweiz ist kurz. Auf der einen Seite stehen die beiden bewilligten Veranstalter mit ihren Produkten Sporttip und Jouez Sport. Auf der anderen Seite stehen ausländische Marken, deren Werbung in der Schweiz verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS), und deren Domains auf der Gespa-Sperrliste stehen können (Art. 86–93 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, kann mit einer Busse von bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS).
Die Gespa veröffentlicht keine Liste der bewilligten Online-Sportwettenanbieter, weil es keine weiteren gibt. Sie veröffentlicht eine Sperrliste der Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste. Die Domains werden ersetzt, sobald sie blockiert werden, ein Vorgang, den die Gespa «Domain-Hopping» nennt.
Für Spielerinnen und Spieler heisst das: Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einem der beiden bewilligten Anbieter, oder er oder sie wettet bei einem ausländischen Anbieter, dessen Bewilligung in der Schweiz keine Geltung hat, dessen Gewinne nach kantonalem Recht steuerbar sein können, und der keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister hat. Eine Spielsperre in der Schweiz schützt nicht vor Werbung und nicht vor Verlusten bei einem ausländischen Anbieter. Wer dort gesperrt ist, kann dort ungehindert weiterspielen, und das Geld ist weg.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020; die Sportwetten laufen unter dem Markennamen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die deutschsprachigen Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Sporttip bietet die unter «Quoten- und Profitboosts bei Sporttip» beschriebenen Boost-Formen sowie gelegentlich bewilligte Aktionen mit Spielguthaben. Die Mindest- und Höchsteinsätze sind festgelegt: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Für Spielerinnen und Spieler aus dem Vertragsgebiet ist Sporttip die naheliegende Adresse für legale Schweizer Sportwetten mit Gutscheinformat. Die Bandbreite der Aktionen ist schmal, aber jede Aktion ist von der Gespa geprüft, und das Spielerschutz-Regime gilt uneingeschränkt.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Jouez Sport bietet ein ähnliches Programm wie Sporttip, mit regional unterschiedlichen Aktionsschwerpunkten. Die unter «Was die Loterie Romande an Gratisspielguthaben ausgeschüttet hat» beschriebene Stadionkampagne ist ein Beispiel für eine orts- und anlassbezogene Aktion; weitere ähnliche Aktionen folgen im Jahresverlauf.
Für Spielerinnen und Spieler aus dem Westschweizer Vertragsgebiet ist Jouez Sport die naheliegende Adresse, mit den gleichen Profilen, die für Sporttip gelten: schmales, aber geprüftes Programm und voller Spielerschutz.
BetAlright, Interwetten und die übrigen ausländischen Marken
BetAlright, Interwetten, Roobet, Funbet, Cloudbet, AmunRa, 1xBet und DirectionBet haben alle eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzen stammen aus anderen Rechtsräumen, die in der Schweiz keine Geltung haben (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rekursweg, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.
Das heisst nicht, dass diese Marken keine Plattformen betreiben. Sie betreiben Plattformen, und einzelne Spielerinnen und Spieler beschreiten deren Wege. Wer einer dieser Marken sein Geld anvertraut, vertraut es einem Anbieter ohne Schweizer Schutz an: keine Verlustlimiten, die der Veranstalter durchsetzen muss, keine Spielsperre, die im Register landet, keine Auszahlungsgarantie, keine Schweizer Aufsicht. Die Werbung für diese Anbieter in der Schweiz ist verboten, was nicht heisst, dass die Werbung nicht stattfindet, sondern nur, dass sie rechtlich nicht erlaubt ist.
Wetten auf das Kleingedruckte lohnen sich hier doppelt: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich frühzeitig fragen, ob die Auszahlungsmechanik funktioniert, ob die Bonusbedingungen erfüllbar sind, und ob das Kleingedruckte Klauseln enthält, die den Versprechungserklärung unter den Tisch fallen lassen. Bei einem ausländischen Anbieter kann der Anbieter im Konfliktfall die Bedingungen einseitig auslegen, ohne dass die Gespa eingreift.
Steuern, Werbung und die Folgen für den Wettschein
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 in 2025); der kantonale Steuerfreibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Wette zu Quote 1.90 auf einen Einsatz von CHF 10 zahlt CHF 19 aus, deutlich unter jedem Freibetrag, weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer fallen an.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, etwa des Kantons Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, muss die Gewinne in der Steuererklärung deklarieren.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in einigen europäischen Märkten existiert, kennt die Schweiz nicht. Die Schweiz kennt auch keine Zahlungs-Blockaden gegen nicht bewilligte Wettanbieter; Banken und Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an solche Anbieter nicht generell. Wer bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, kann dies technisch tun, sofern die Bank die Zahlung nicht aus anderen Gründen verweigert.
Werbung für Wettgutscheine in der Schweiz ist durch Art. 74 BGS geregelt: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, und sie darf nicht für nicht bewilligte Glücksspiele werben. Verstösse gegen das Werbeverbot für nicht bewilligte Glücksspiele können mit einer Busse von bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Das gilt für Werbung in Medien, auf Plakaten, in sozialen Medien und auf Webseiten, die in der Schweiz zugänglich sind.
Was ein Wettgutschein in der Schweiz konkret bedeutet
Wer in der Schweiz einen Wettgutschein erhält, erhält ein Stück Spielguthaben, das nach den Bedingungen des Veranstalters eingesetzt werden kann, befristet ist, und nicht auszahlbar ist. Der nominale Wert ist nicht der Erwartungswert; die Marge des Marktes, auf dem das Guthaben eingesetzt wird, schmälert den Erwartungswert umso stärker, je ausgeglichener der Markt ist. Wer das Guthaben als «Gratis-Geld» versteht, lässt sich von der Mechanik täuschen: Gratis ist nur der Einsatz, nicht der Erwartungswert.
Wer ein Quotenboost oder Profitboost nutzt, erhält eine höhere Quote auf eine definierte Wette, einmal pro Wettendem nutzbar, in Einsatz und Höhe limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost.
Wer einen Kombiboost nutzt, erhält eine Gewinnverstärkung auf eine Kombination aus mindestens vier Voraussagen mit Quote ab 1.50, gestaffelt nach Anzahl der Voraussagen.
Wer die Mechanik versteht, versteht, warum der Begriff «Wettgutschein» in der Schweiz eng ausgelegt wird: Es gibt kein Cash-Äquivalent, keine auszahlbare Gutschrift, kein Bonus ohne Bedingungen. Die Aktionen sind Teil des bewilligten Programms, nicht ein Werbegeschenk, das anschliessend bar ausgezahlt wird.
Wer nach «Wettgutschein» in der Schweiz sucht, sollte das tun, aber mit der Erwartung, dass das Ergebnis ein kleines Stück zusätzliches Spielguthaben ist, klar befristet, mit Bedingungen verknüpft, nicht auszahlbar, und mit der Marge des Marktes behaftet, auf dem es eingesetzt wird. Wer etwas anderes sucht, ist bei einem ausländischen Anbieter, und das hat seinen Preis: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Auszahlungsgarantie, keine Schweizer Verlustlimiten, kantonale Steuerpflicht je nach Speicher.
Häufig gestellte Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz
Gibt es Wettgutscheine bei Schweizer Anbietern, und wer muss sie genehmigen?
Ja, Gratisspiele und Gutschriften gibt es in der Schweiz, aber nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport), und jede Aktion braucht die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsichtsbehörde hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt; ohne diese Bewilligung darf keine Aktion ausgeschrieben werden. Wer eine Aktion im Programm des Veranstalters findet, geht davon aus, dass sie bewilligt ist.
Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?
Ein Wettgutschein ohne Einzahlung ist ein Spielguthaben, das der Veranstalter ohne die Erbringung einer Einzahlung ausgibt, typischerweise gegen die Eingabe eines Codes, die Teilnahme an einem Sportereignis oder die Anmeldung zu einem Newsletter. Das Guthaben ist befristet (etwa 30 Tage), in der Höhe klar begrenzt (etwa CHF 10 pro Stück), und nicht auszahlbar: Wer mit diesem Guthaben wettet und gewinnt, erhält den Nettogewinn, nicht den ursprünglichen Betrag zurück. Eine Auszahlung des ursprünglichen Gutscheinbetrags auf das Bankkonto ist ausgeschlossen, das schreibt das Geldspielgesetz so vor.
Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Bei Gratisspielguthaben aus einer Schweizer Aktion wird der ursprüngliche Einsatz nicht mit dem Gewinn ausgezahlt. Wer mit CHF 10 Spielguthaben zu Quote 1.90 wettet und gewinnt, erhält den Nettogewinn (rund CHF 9), nicht CHF 19. Das unterscheidet den Schweizer Wettgutschein von der Gratiswette im ausländischen Markt, wo der Einsatz manchmal zurückgezahlt wird. Die Gespa schreibt die Nicht-Auszahlbarkeit des ursprünglichen Betrags vor.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?
Ja, Bestandskundenaktionen gibt es bei beiden Veranstaltern, in Form von Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboosts und gelegentlich bewilligten Aktionen mit Spielguthaben. Die Grenzen liegen in der Bewilligungspflicht: Die Gespa prüft jede Aktion, und keine Aktion darf so gestaltet sein, dass sie gezielt auf Stammspieler zugeschnitten ist oder den Spielanreiz über das übliche Mass hinaus erhöht. Wer als Bestandskunde nach einer Aktion sucht, schaut direkt im Aktionsbereich des Veranstalters; was dort nicht steht, ist nicht bewilligt.
Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?
Ja, die Verlustlimiten und Spielsperren gelten unabhängig davon, ob mit eigenem Geld oder mit Gutschein-Guthaben gespielt wird. Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Obergrenze CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer gesperrt ist, kann keine Aktion aktivieren, kein Gutschein-Guthaben einsetzen und keine Gewinne daraus beanspruchen. Eine Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und das Fürstentum Liechtenstein.
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Inhalt erstellt vom Team «Wettscheinheute.com»
