Sportwetten per Android: was die Schweiz zulässt und was die Apps können
Stand: 19. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und gegen die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande in den jeweils aktuellen Fassungen.

Die Frage, welche Sportwetten-Anwendung auf einem Android-Handy in der Schweiz überhaupt genutzt werden darf, ist kürzer als die Werbung vermuten lässt. Nur zwei Veranstalterinnen haben eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Jede andere Anwendung, die auf einem Schweizer Mobilfunkvertrag eine Sportwette annimmt, tut das ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Rekursweg. Die nachfolgenden Abschnitte schreiben genau in dieser Reihenfolge zuerst über die Rechtslage, dann über den Spielerschutz auf dem Mobilgerät, dann über die App selbst und schliesslich über die beiden bewilligten Zugänge im direkten Vergleich.
Rechtslage für Sportwetten-Apps auf Android in der Schweiz
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) stuft Sportwetten als Grossspiel ein (Art. 3 lit. c und e). Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte Schweizer Sportwettenbewilligung existiert nicht, und die Gespa führt keine Liste weiterer Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Sie veröffentlicht nur die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken (Art. 86–93 BGS).

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz ausdrücklich keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Übertretung, bei gewerbsmässigem Handeln ein Vergehen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz oder eine Fair-Play-Kontrolle existiert dort nicht. Eine Sperrung der Domain erfolgt schnell: ersetzte Domains werden innert Stunden blockiert, was die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet. Wer auf einem Android-Gerät eine Anwendung eines Anbieters ohne Bewilligung öffnet, spielt also in einem Raum ohne Schweizer Schutz.
Welche Wetten überhaupt zulässig sind
Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS; Stand 10.09.2026). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort aufgeführt sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie wettrechtlicher Inhalt. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esport-Bereich erscheinen in der Liste nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind generell ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer auf das Wetter, auf Politik oder auf Fernsehshows wettet, sucht eine Wette, die das Gesetz nicht zulässt.

Werbung und Bonusangebote auf dem Mobilgerät
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Für Gratisspiele oder Gratisguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos). Wer auf seinem Android-Handy Werbung sieht, die nicht von einem der beiden Veranstalter stammt, sieht Werbung, die sich nach Schweizer Recht nicht an ihn richten darf.
Spielerschutz auf dem Mobilgerät: was auf dem Android-Handy genauso gilt wie am Computer
Alter, Wohnsitz und eine Registrierung pro Person
Sporttip und Jouez Sport stehen Personen ab 18 Jahren offen. Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Für die Registrierung bei Swisslos braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und das Fehlen einer Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer aus einem Kanton ausserhalb des Gebiets der jeweiligen Veranstalterin kommt, bekommt kein Online-Konto.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil das Gesetz dem Spieler eine Bedenkzeit zugesteht (Art. 87 VGS; die gesetzliche Mindestfrist beträgt 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande setzen in den Bedingungen 72). Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Eine vom Staat vorgegebene fixe Einzahlungsgrenze für Sportwetten gibt es in der Schweiz nicht. Diese Limits gelten auf dem Android-Gerät in der App genauso wie am Computer: der Zugangsweg ändert die Schutzregel nicht.
Spielsperre und Selbstsperre
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Spielbanken sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Testkäufe der Gespa und was sie über die Verkaufsstelle sagen
Die Gespa führt regelmässig Testkäufe durch. Bei einer Erhebung an Verkaufsstellen im Jahr 2025 wurde eine Sportwette in 47.5 % von 200 Fällen an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen die App: die App verifiziert das Alter anhand des Ausweises, bevor sie ein Konto anlegt. Wer am Schalter einer Verkaufsstelle steht, hat diese digitale Sperre nicht.
Steuern auf den Gewinn
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommensteuerfrei bis zum kantonal unterschiedlichen Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 noch CHF 1’070’400). Über der Schwelle werden vom Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton in die Einkommensteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.
Bedienung per Touchscreen: Wettschein, Livewetten und Konto auf dem Android-Display
Wie die Sporttip-App aufgebaut ist
Die Sporttip App steht für iOS und Android zur Verfügung und übernimmt das gesamte Programm von Sporttip. Eine in der App zusammengestellte Wette kann auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Wer sich zum ersten Mal anmeldet, durchläuft die Ausweisprüfung einmalig; danach wird der Login auf dem Gerät durch die Standard-Sperrmechanismen des Android-Systems zusätzlich geschützt, je nach Gerät per biometrischer Entsperrung. Die App zeigt das Wettprogramm nach Sport und nach Markt, akzeptiert Einzel-, Kombinations- und Systemwetten und führt den Wettschein am unteren Bildschirmrand, wo er auch auf kleinen Displays mit einer Hand erreichbar bleibt.
Wettschein und Limits auf dem kleinen Bildschirm
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen; die App weist den Einsatz zurück, noch bevor sie ihn absendet. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, eine schweizerische Rundungsregel, die das Ergebnis auf dem Bildschem um ein paar Rappen von der reinen Multiplikation abweichen lässt.
Livewetten auf dem Mobilgerät
Livewetten gelten bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs eine Wette platziert, spielt mit Quote 1.00; die Wette wird angenommen, der mögliche Gewinn fällt auf den Einsatz zurück. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Auf dem Android-Display läuft die Live-Übertragung, soweit vorhanden, parallel zum Wettschein; das Tippen auf eine aktualisierte Quote erfordert ein zweites Tippen zur Bestätigung, damit eine versehentliche Wette nicht zustande kommt.
Cash-Out nur online und nur vollständig
Cash-Out bei Sporttip ist nur für Online-Wetten verfügbar, nicht an der Verkaufsstelle, und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine ausgeführte Cash-Out-Wette lässt sich nicht rückgängig machen. Der angebotene Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei Nicht-Auszahlung, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Bei einem Cash-Out verfällt ein aktiver Profitboosts auf dieselbe Wette.
Boost-Funktionen: Kombiboost, Quotenboost und Profitboost
Der Kombiboost bei Sporttip verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und gilt nur online. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind einmal pro Wettendem nutzbar. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, sind einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost.
Abhängige Wettereignisse und der Bet Builder
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination aus abhängigen Ereignissen ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Auf dem Android-Handy heisst das, dass die App selbst entscheidet, wann sie einen Bau eines Einzelwesens als «abhängig» behandelt; der Wettende sieht den Hinweis im Wettschein, sobald die Funktion ihn aktiv bündelt.
Reguläre Spielzeit und wettrechtlicher Zeitablauf
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit (im Fussball 90 Minuten plus Nachspielzeit). Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00.
Zahlung und Auszahlung auf dem Mobilgerät
Das Swisslos-Wallet wird per PostFinance Pay aufgeladen, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird; weitere Zahlungsarten sind in den Swisslos-Bedingungen genannt. Der Kauf von Spielguthaben ist ab CHF 20 möglich; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Auszahlungen erfolgen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS): anonym oder per Kryptowährung ist auf einem bewilligten Schweizer Wettkonto nicht möglich.
Einordnung der zehn bekanntesten Marken
Wer bewilligt ist und wer nicht
Die folgende Tabelle ordnet die zehn im Markt am häufigsten anzutreffenden Marken nach ihrer Bewilligungslage. Eine Spalte zur Marktaufteilung «mit oder ohne Schweizer Bewilligung» trägt die Information, die für die Frage auf einem Android-Gerät in der Schweiz den grössten Hebel hat; zwei weitere Spalten nennen die Veranstalterin und das Produkt, soweit das aus der jeweiligen Selbstdarstellung hervorgeht. Die Tabelle ist keine Empfehlung; sie zeigt, wer in der Schweiz überhaupt auf einem bewilligten Fundament arbeitet.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin und Produkt |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin; im Schweizer Markt nicht zugelassen |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin; im Schweizer Markt nicht zugelassen |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin; im Schweizer Markt nicht zugelassen |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin; im Schweizer Markt nicht zugelassen |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin; im Schweizer Markt nicht zugelassen |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin; im Schweizer Markt nicht zugelassen |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin; im Schweizer Markt nicht zugelassen |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin; im Schweizer Markt nicht zugelassen |
Die Liste ist absichtlich vollständig für die Frage, die ein Spielender auf einem Android-Handy in der Schweiz stellt: nur die obersten zwei Zeilen führen zu einer Anwendungsinstallation, die innerhalb des Gesetzes bleibt. Jede der acht weiteren Marken arbeitet auf einer Lizenz, die in der Schweiz keine Geltung hat; ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen und werden dann per DNS gesperrt.
Die zwei bewilligten Zugänge im Detail
Swisslos Sporttip – was die App kann und wo sie an Grenzen stösst
Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Verkaufsgebiete decken 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Für 2025 wies Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; CHF 109 Mio. stammten aus den Sportwetten, gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Diese Grössenordnung erklärt, warum die Werbung von Swisslos über die öffentlichen Kanäle läuft und nicht über Bonusaktionen, die das Gesetz nur gegen vorgängige Zustimmung der Gespa erlaubt.
Die App ist die kompakteste Form des Angebots: sie übernimmt das vollständige Wettprogramm, akzeptiert alle Zahlungsarten des Online-Spielkontos und führt Cash-Out nur online aus. Was sie nicht kann, ist das, was die Spielregeln nicht hergeben: kein Teilauszahlungs-Cash-Out, kein Wetten auf nicht gelistete Sportarten, keine anonyme Auszahlung, keine Kreditierung. Sporttip ist die Anwendung für Spielende, die im Deutschschweizer Raum wohnen, das volle Programm wollen und sich an die festen Limits und Schutzregeln halten.
Loterie Romande Jouez Sport – die Anwendung für die Romandie
Die Loterie Romande organisiert Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Kontaktsitz liegt an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Das Netz zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Vertragsgebiet eröffnet; die App folgt denselben Regeln wie die Verkaufsstelle, mit dem Unterschied, dass die Identifizierung einmalig per Ausweis erfolgt und auf dem Gerät gespeichert wird. Das Produkt ist namentlich «Jouez Sport», der Name, unter dem die Westschweizer ihr Änderungsprodukt zur deutschen Sporttip-App wiedererkennen.
Wer im Welschschweizer Vertragsgebiet wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, wenn er legal von einem Android-Gerät aus wetten will. Wer in beiden Vertragsgebieten eine Adresse hat, kann sich jeweils nur bei einer der beiden Veranstalterinnen registrieren: ein Konto pro Person gilt schweizweit. Die Westschweizer Anwendung trägt damit nicht nur ein anderes Logo, sondern schliesst eine andere Wohnsitzregel ein.
Acht Marken ohne Schweizer Bewilligung – was die Tabelle bedeutet
Betscore, Funbet, WirWetten, Unibet, Cloudbet, ZotaBet, BetFury und GG.BET stehen stellvertretend für ausländische Anbieter, die im Schweizer Markt antreten, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben. Sie sind nicht auf der Bewilligungsliste, weil eine solche Liste nicht existiert; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der Domains, die gesperrt werden sollen. Für ein Android-Gerät in der Schweiz heisst das: die App lässt sich technisch installieren, der Marktauftritt ist auf dem Gerät verfügbar, aber jede Wette, die dort angenommen wird, hat im Streitfall keinen Schweizer Richter. Wer sich auf eine ausländische Plattform einlässt, sollte sich vorher klarmachen, dass der Werbeaufwand, der diese Apps begleitet, in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten ist; die Plattform selbst trägt das Risiko dieser Werbung, nicht der Spielende.
Die folgende Tabelle zeigt, was die acht Marken vorgeben und was die Schweizer Rechtslage daraus macht.
| Marke | Eigene Lizenz | Status in der Schweiz |
|---|---|---|
| Betscore | ausländische Lizenz, im Einzelfall zu prüfen | ohne Schweizer Bewilligung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Funbet | ausländische Lizenz, im Einzelfall zu prüfen | ohne Schweizer Bewilligung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| WirWetten | ausländische Lizenz, im Einzelfall zu prüfen | ohne Schweizer Bewilligung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Unibet | ausländische Lizenz, im Einzelfall zu prüfen | ohne Schweizer Bewilligung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Cloudbet | ausländische Lizenz, im Einzelfall zu prüfen | ohne Schweizer Bewilligung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| ZotaBet | ausländische Lizenz, im Einzelfall zu prüfen | ohne Schweizer Bewilligung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| BetFury | ausländische Lizenz, im Einzelfall zu prüfen | ohne Schweizer Bewilligung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| GG.BET | ausländische Lizenz, im Einzelfall zu prüfen | ohne Schweizer Bewilligung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
Die Tabelle verzichtet bewusst auf Spalten zu Quoten, Boni oder Auszahlungszeiten, weil die Schweizer Bewilligungslage für diese Eigenschaften keine Aussage trifft: ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung mag im Ausland eine kundenfreundliche Auszahlung haben; was zählt, ist, ob die Wette hier angenommen werden darf. Sie darf es nicht.
Gegenüberstellung der beiden bewilligten Zugänge
| Zugang | Veranstalterin | Vertragsgebiet | Identifikation | Auszahlung |
|---|---|---|---|---|
| Sporttip App | Swisslos | Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein | Online-Registrierung mit Ausweis, Wohnsitz im Vertragsgebiet | Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, in der Schweiz oder Liechtenstein |
| Jouez Sport | Loterie Romande | Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura | Online-Registrierung mit Ausweis, Wohnsitz im Vertragsgebiet | Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, in der Schweiz oder Liechtenstein |
| Verkaufsstelle | Swisslos oder Loterie Romande | jeweiliges Vertragsgebiet | Ausweisprüfung beim Verkauf | Gewinn auf Spielquittung, ab CHF 1’000 bargeltos auf Konto |
Die drei Zugänge sind keine Konkurrenz, sondern zwei Schienen desselben Schienennetzes. Die App bedient die persönliche Bequemlichkeit und führt Cash-Out; die Verkaufsstelle bedient diejenigen, die bar einzahlen, ohne Smartphone wetten oder den Wettschein in Papierform mit nach Hause nehmen wollen. Wer im Wallis wohnt und ein Android-Handy nutzt, hat nur die App der Loterie Romande und die Verkaufsstellen im Westschweizer Netz; die Sporttip-App weist die Registrierung ab, weil das Vertragsgebiet fehlt.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?
Nur zwei: die Sporttip-App der Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Anwendung Jouez Sport der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Jede andere Sportwetten-App arbeitet ohne Schweizer Bewilligung und fällt unter die Sperrliste der Gespa, sobald ihre Domain dort eingetragen ist. Wer auf einem Android-Handy in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, hat damit eine sehr kurze Auswahl, und beide Optionen setzen einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus.
Gelten die Verlustlimiten auf dem Mobilgerät genauso wie am Computer?
Ja, die Verlustlimiten, die Pausen und die Spielsperre sind an das Konto und die Person gebunden, nicht an das Gerät. Eine am Computer gesetzte Tageslimite von CHF 50 gilt in der App am nächsten Morgen genauso; eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil das Gesetz dem Spieler eine Bedenkzeit zugesteht. Eine Spielsperre auf dem Konto sperrt die App, die Verkaufsstelle und alle anderen Zugänge zur selben Veranstalterin, und eine unbefristete Sperre gilt schweizweit für alle Lotterien und Spielbanken.
Welche Risiken bestehen bei Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Der Anbieter hat in der Schweiz keine Bewilligung und kein Rekursrecht; eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land hat hier keine Geltung. Die Domain kann per DNS gesperrt werden, und der Spielende riskiert im Verfahren gegen den Anbieter die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen. Es gibt keinen Schweizer Ausschlussregister-Anschluss, keine Schweizer Spielsucht-Sperre und keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten oder Auszahlungen. Wer dennoch spielt, sollte sich die Frage stellen, ob ihm der mutmassliche Komfort die fehlende Sicherheit wert ist.
Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinn ist Einsatz × Quote, bei Kombinationswetten Einsatz × Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Quote 2.50 und Einsatz CHF 20 ergibt sich ein Gewinn von CHF 50. Swisslos rundet das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab, was bei kleinen Einsätzen den Betrag auf dem Bildschirm um ein paar Rappen von der reinen Multiplikation abweichen lässt. Bei Wetten mit Quote 1.00, etwa einer Wette nach Ereigniseintritt, fällt der Gewinn auf den Einsatz zurück.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?
Die Registrierung bei Swisslos und Loterie Romande verlangt Volljährigkeit, mindestens 18 Jahre, sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin. Swisslos prüft die Daten gegen Adressdatenbanken und liest sie aus dem hochgeladenen Ausweis aus; jede Person darf sich nur einmal registrieren, schweizweit. Wer minderjährig ist oder eine Spielsperre hat, wird abgewiesen und kann keine Gewinne geltend machen.
Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?
Eine solche Wette wird von Swisslos angenommen, aber mit Quote 1.00 gewertet; der mögliche Gewinn fällt auf den Einsatz zurück. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, auch wenn sie vor dem Ereignis platziert wurden. Auf dem Android-Display zeigt die App in solchen Momenten oft eine kurze Sperre der Wettannahme; wer in dieser Phase tippt, sieht im Wettschein den Hinweis auf Quote 1.00, noch bevor die Wette abgeschickt wird.
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Inhalt erstellt vom Team «Wettscheinheute.com»
