Beachvolleyball online wetten in der Schweiz: was es kostet und wer es anbietet
Wer in der Schweiz auf Beachvolleyball setzen will, hat keine breite Auswahl. Nur zwei Veranstalter bieten Sportwetten an, beide mit interkantonaler Bewilligung, beide mit klar gesetzten Verlustlimiten und einem Pflicht-Register für Spielsperren. Das ist die eigentliche Geschichte dieser Seite: nicht «welcher Bookmaker zahlt am schnellsten», sondern was eine Wette auf einen Satz Volleyball den Spielenden tatsächlich kostet – an Einsatz, an Quote, an Marge und an Auflagen, die niemand sieht, solange er nur den Wettschein ausfüllt.

Dieser Vergleich beruht auf Angaben der beiden Veranstalter sowie auf dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), der Spielregeln von Sporttip und der Westschweizer Praxis. Stand: 19. Oktober 2026; geprüft gegen die Gespa-Liste zugelassener Sportarten und Wettarten (Version 10.09.2026) sowie gegen die Sporttip-Spielregeln (Version 4.2).
Spielerschutz zuerst: warum Limits vor dem ersten Tipp stehen
In der Schweiz wird Spielerschutz nicht als Service verkauft, sondern vom Gesetz verlangt. Bevor jemand bei Sporttip die erste Wette platziert, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Tag; wer unter 21 ist, darf sich selbst nur bis CHF 1’000 pro Tag limitieren. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen – ein zweiter Hebel, der nicht dieselbe Marge hat wie die Verlustlimite: Wer mehr einzahlt, als er setzt, schiebt Geld auf dem Konto vor sich her.

Eine Selbstsperre ist bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich unbefristet sperren lässt, wird im schweizweiten Register eingetragen; die Sperre gilt auch für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn aus einer Wette, die entgegen der Sperre angenommen wurde.
Dieses Sperrregister ist der Punkt, an dem die beiden Schweizer Veranstalter mit ausländischen Marken nicht mehr vergleichbar sind. Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an dieses Register angeschlossen; eine Spielsperre dort berührt die Schweizer Eintragung nicht. Für Schreibende heisst das: Wer in der Schweiz wettet, schützt sich entweder über das Register oder gar nicht.
Die zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung im Vergleich
Die Rechtslage lässt nur zwei. Swisslos betreibt Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen, in Tessin und in Liechtenstein; Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Eine Online-Registrierung setzt volljährig (mindestens 18 Jahre), Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre voraus; jede Person darf nur ein Konto führen, die Identität wird gegen Ausweis und Adressdatenbanken geprüft.
| Einordnung | Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter |
|---|---|---|---|
| Einziger Anbieter Deutschschweiz | Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS | Swisslos, Basel |
| Einziger Anbieter Westschweiz | Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS | Loterie Romande, Lausanne |
| Ohne Schweizer Bewilligung | Rainbet, Rabona, GG.Bet, FortuneJack, Betscore, Sportuna, DirectionBet, Bruce Bet | Keine | Ausländische Anbieter ohne Schweizer Lizenz |
Die Tabelle trennt die zwei zugelassenen Veranstalter sauber von den ausländischen Marken, die einem Schweizer Spieler im Netz begegnen. Wer in der Schweiz wettet, hat die Wahl zwischen diesen beiden – mehr nicht, sofern er den Weg über die Sperrliste scheut.
Sporttip: was die Regeln offenbaren
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Damit ist der finanzielle Korridor eng gesteckt: Wer mehr als CHF 1’000 auf einen Tipp setzen will, muss die Wette auf mehrere Scheine aufteilen oder das Systemwett-Format nutzen.
Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit geändert werden; es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird. Wer seine Wette vorzeitig sichert, akzeptiert einen Abschlag auf den Maximalgewinn – der Preis dieser «Sicherheit» schwankt mit dem Spielverlauf.
Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen – Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Geschenk, sondern eine Treuekurve: Je mehr Beine, desto höher der Aufschlag, desto höher aber auch das Risiko, dass ein Bein kippt.
Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost. Der Marketingname verkauft «mehr Gewinn», die Mechanik liefert einen Aufschlag auf eine einzelne Quote – einmalig, sonst nichts.
Jouez Sport: das Westschweizer Pendant
Jouez Sport veranstaltet Wetten in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann dort kein Online-Konto eröffnen, und umgekehrt.
Die Spielregeln für Jouez Sport sind nach demselben BGS-Regelwerk aufgebaut wie jene von Sporttip; beide Veranstalter haben ihre eigenen Spielregeln und Teilnahmebedingungen, die sich am Geldspielgesetz und an der VGS orientieren. Für eine Wette zählt, was im Wettprogramm des jeweiligen Veranstalters steht; was nicht angeboten wird, kann nicht gespielt werden. Wer auf Beachvolleyball wetten will, prüft die Gespa-Liste und das Wettprogramm des Veranstalters, der für seinen Kanton zuständig ist.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet, Rabona, GG.Bet, FortuneJack, Betscore, Sportuna, DirectionBet und Bruce Bet sind ausländische Anbieter ohne Bewilligung der Schweizer Aufsichtsbehörde. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei einem dieser Anbieter ein Konto eröffnet, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg und riskiert, dass die Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Telekomprobleme sperren diese Domains per DNS. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter namentlich Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Gesperrte Domains tauchen über neue Adressen wieder auf; die Gespa reagiert mit neuen Einträgen.
Die Schweiz kennt kein Werkzeug der Banken oder Kartensysteme, das Zahlungen an diese Anbieter blockiert. Wer in der Schweiz wohnt und trotzdem dort einzahlt, zahlt freiwillig an einen Anbieter ohne Schweizer Aufsicht. Der einzige Schweizer Schutz, der hier greift, ist die Sperrliste.
Was Beachvolleyball-Quoten eigentlich abbilden
Eine Quote ist keine Wahrscheinlichkeit; sie ist der Preis, zu dem der Veranstalter eine Wette annimmt. Im Hintergrund sitzt die Marge: Der Veranstalter behält von jedem Franken Einsatz einen Anteil ein, der Rest wird als Gewinn ausgeschüttet. Auf einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90); der Rest ist die Marge.
Beispielrechnung: was eine 1.90/1.90-Wette dem Veranstalter bringt
Bei zwei Quoten von 1.90 / 1.90 ist die Auszahlungsquote des Marktes rund 95 % – der Veranstalter behält etwa 5 % der Einsätze. Das ist die Spanne zwischen dem, was die Spielenden zusammen riskieren, und dem, was sie zusammen gewinnen können, wenn alle Ausgänge proportional zu den Quoten getroffen würden.
Die Marge ist für uns beide gilt, sie ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten; eine einzelne Wette kann weit mehr oder weit weniger kosten, je nachdem, welche Quote der Spielende nimmt und ob die Quote den tatsächlichen Wahrscheinlichkeiten entspricht. Der Vorteil, den der Veranstalter in jeden Preis einbaut, hebt die faire Quote leicht an – und entwertet langfristig jede Wette, die nicht bewusst gegen die Marge spielt.
Volleyball verstehen, um Quoten zu lesen
Wer Volleyball-Quoten liest, braucht die Grundregeln. Ein Satz ist gewonnen, wenn eine Mannschaft 25 Punkte erreicht und mindestens zwei Punkte Vorsprung hat; bei Gleichstand wird verlängert, mindestens bis 26:24. Der fünfte Satz – der Tiebreak – geht bis 15 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung; nach acht Punkten wechseln die Mannschaften die Seiten. Ein Volleyballspiel gewinnt, wer drei Sätze für sich entscheidet («Best of five»). Diese Zahlen stehen hinter jedem Satz-Markt und jedem Match-Markt – wer sie nicht kennt, kann eine Wette auf «Satz 3 gewonnen von Team A» nicht sinnvoll platzieren.
Seit 1999 wird nach dem Rally-Point-System gespielt: Die Mannschaft, die einen Spielzug gewinnt, erhält einen Punkt – unabhängig davon, wer aufschluggedient hat. Das ist nicht nur ein Regel-Detail; es verändert die Dynamik eines Satzes und damit die Plausibilität von Live-Quoten auf den nächsten Punktgewinn.
Im Europap-Welten entscheidet ein zusätzlicher «Golden Set», wenn beide Teams im Hin- und Rückspiel je einen Sieg haben. Wer auf den Ausgang einer Hinspiel-Rückspiel-Begegnung wettet, sollte wissen, dass die reguläre Spielzeit den Golden Set nicht einschliesst – der Veranstalter listet ihn als separates Ereignis oder gar nicht.
Auf dem Feld stehen je Mannschaft sechs Spieler; die Netzhöhe beträgt bei den Männern 2.43 m, bei den Frauen 2.24 m, im Mixed 2.35 m. Der Weltverband FIVB umfasst 222 nationale Verbände – der Apparat hinter den Turnieren, die im Wettprogramm auftauchen.
Welche Märkte Beachvolleyball im Wettprogramm hat
Das Wettprogramm der beiden Schweizer Veranstalter richtet sich nach der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Beachvolleyball ist dort als Sportart aufgeführt; ob ein bestimmter Wettbewerb (World Tour, kontinentale Turniere, Meisterschaften) im Wettprogramm steht, wechselt mit der Gespa-Liste und mit dem Programm der Veranstalter. Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie auf der Liste stehen; Frauen-Wettbewerbe sind nur wettbar, wenn sie auf der Liste stehen; Ranglisten-Wetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet.
Was die Gespa-Liste nicht führt, gibt es nicht im Wettprogramm: Eckball-Märkte, Karten-Märkte, ein Esports-Abschnitt. Wer aus anderen Sportarten gewohnt ist, dass jede Kleinigkeit quotiert wird, sucht auf der Schweizer Liste vergebens. Diese Enge ist der Preis eines kontrollierten Marktes.
Rechtslage: warum die Liste so eng ist
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt Online-Sportwetten als Grossspiel. Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern); sie überwacht die zwei Veranstalter und führt die Sperrliste ausländischer Domains. Eine Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS); sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport). Ein dritter Schweizer Veranstalter ist gesetzlich nicht möglich; eine ausländische Lizenz ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht. Nettoerträge fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das BGS enthält keine spezifische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt; es ist eine Funktion, die jeder Veranstalter in seinen eigenen Regeln beschreibt.
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht; 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer eine Werbung für einen hier nicht zugelassenen Anbieter sieht, sieht einen Verstoss gegen das Werbeverbot – und sei es nur als Aufnahmevermerk im Kleingedruckten.
Mindestalter und ein Konto pro Person
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande ein Online-Konto eröffnet, ist volljährig (mindestens 18 Jahre), wohnhaft im Vertragsgebiet und nicht spielsperrig. Jede Person darf nur ein Konto führen; die Identität wird gegen den hochgeladenen Ausweis und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer gesperrt ist, kann kein Konto eröffnen; wer ein Konto führt und gesperrt wird, verliert den Anspruch auf Einsatz und Gewinne aus Wetten, die entgegen der Sperre angenommen wurden. Die Gespa prüft die Praxis an Verkaufsstellen: 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testfällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft – der stationäre Schutz ist löchrig, der Online-Schutz über die Identitätsprüfung enger.
Spielsperre, Verlustlimiten und Pause
Die Spielsperre (Art. 80-82 BGS) kennt zwei Wege: die Fremdsperre bei überschuldeten oder suchtgefährdeten Personen und die Selbstsperre. Beide werden im schweizweiten Register eingetragen; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird ins Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein.
Verlustlimiten müssen vom Veranstalter verlangt werden (Art. 87 VGS): ein oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust. Eine Senkung greift gesetzlich sofort; eine Erhöhung erst nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Die Schweiz kennt keinen festen staatlichen Einsatzhöchstbetrag; jede Limite ist selbst gesetzt, nicht aufgezwungen.
Werbung und Bonusbedingungen
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Bonusbeträge und -bedingungen stammen aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters; eine «Gratiswette» ist ein Gratispiel, eine «Bonusquote» ist eine Quotensteigerung – die Etikette ändert nichts daran, dass die Mechanik im Kleingedruckten steht. Wer eine Werbung für einen nicht zugelassenen Anbieter sieht, sieht einen Verstoss – und sei es nur als Aufnahmevermerk auf einer Werbefläche.
Steuern auf Wettgewinne: was bleibt, was wird abgezogen
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund setzt den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht ab, daher der Spruchmuster «je nach Kanton». Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab; die wird über die Steuererklärung zurückgeholt. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen – etwa Thurgau – als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz – wer eine «5 % Wettsteuer» auf dem Wettschein sieht, sieht eine ausländische Regelung, keine Schweizer.
Konkrete Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater. Wer sich auf eine Internetmeinung verlässt, verlässt sich auf das falsche Kaliber.
Auszahlung, Zahlungswege und was fehlt
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es bei zugelassenen Schweizer Wetten nicht; eine Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Veranstalter tatsächlich annimmt, steht in seinen Bedingungen – und ist Sache des Veranstalters, nicht der Aufsicht.
Die Schweiz hat kein Werkzeug, mit dem Banken oder Karten Zahlungen an nicht zugelassene ausländische Anbieter blockieren. Wer in der Schweiz wohnt und auf einer ausländischen Seite einzahlt, tut das freiwillig. Der einzige Schweizer Schutz ist die Sperrliste – und die sperrt Domains, nicht Zahlungen.
Wer hier nicht mitspielt – und warum
Rainbet, Rabona, GG.Bet, FortuneJack, Betscore, Sportuna, DirectionBet und Bruce Bet sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort ein Konto eröffnet, ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg und riskiert, dass Einsatz und Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Gespa führt die Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Telekomprobleme sperren diese Domains per DNS (Art. 86-93 BGS). Wer die Sperre umgeht, umgeht sie – die Sperrliste ist ein Zugangshindernis, kein Schutzzaun. Was bleibt, ist die eigene Entscheidung: Wer in der Schweiz wettet, wettet bei Swisslos oder Loterie Romande – oder er wettet ohne Schweizer Aufsicht.
Was eine Wette auf einen Volleyball-Satz kostet: das Beispiel
Eine Einzelwette auf den Sieger des nächsten Satzes bei Quote 1.90 kostet den Spielenden den Einsatz; die Marge des Veranstalters ist in die Quote eingepreist. Auf einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt liegt die Marge bei etwa 5 % der Einsätze – der Veranstalter behält davon langfristig rund 5 Cent pro eingesetzten Franken, der Rest wird als Gewinn ausgeschüttet.
Ein Spielender, der 100 Franken bei Quote 1.90 setzt, gewinnt bei einem richtigen Tipp 190 Franken zurück, davon 90 Franken Reingewinn; der Veranstalter hat von seinem Einsatz nichts behalten, solange die Quote fair war. Was die Wette den Spielenden kostet, ist die Marge – und sie kostet ihn auf jeder Wette ein Stück, auch auf der gewonnenen. Wer 100 Wetten à CHF 1 bei Quote 1.90 setzt und 50 davon gewinnt, hat 100 Franken Einsatz bezahlt, 95 Franken Gewinn kassiert und 5 Franken Marge an den Veranstalter abgegeben – im Mittel über die Verteilung der Quoten, nicht im Einzelfall.
Diese Marge ist der Preis des Marktes. Wer sie nicht akzeptiert, kann nicht wettet spielen – und wer sie akzeptiert, ohne sie zu kennen, lässt sich das Wetten mehr kosten, als die Werbung suggeriert.
Häufige Fragen zu Beachvolleyball-Wetten in der Schweiz
Steht Beachvolleyball auf der Liste der zugelassenen Wettarten?
Die Gespa-Liste führt Beachvolleyball als Sportart; ob ein bestimmter Wettbewerb im Wettprogramm steht, hängt von der jeweiligen Version der Liste und vom Programm des Veranstalters ab. Wer auf ein bestimmtes Turnier wetten will, prüft die Liste und das Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport.
Wie wird ein Satz gezählt, und was heisst «Best of five»?
Ein Satz geht an die Mannschaft, die zuerst 25 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung erreicht, mindestens 26:24. Ein Spiel gewinnt, wer drei Sätze holt; der fünfte Satz ist ein Tiebreak bis 15 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung, nach acht Punkten wechseln die Seiten.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?
Bei einer Einzelwette ist die Auszahlung Einsatz × Quote; der Reingewinn ist Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine zur Gesamtquote; Auszahlung und Reingewinn folgen demselben Muster.
Was ist die Marge, und wie zeigt sie sich in den Quoten?
Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken behält. Auf einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge entsprechend bei rund 5 %. Wer Quoten auf vielen Wetten vergleicht, behält den Preis im Auge, nicht das Werbeversprechen.
Wie lange dauert eine Spielsperre mindestens, und welche Verlustlimiten gelten?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage produktbezogen selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird im Register eingetragen. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden – Obergrenze CHF 9’999 pro Tag, unter 21 Jahren CHF 1’000; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden.
Sind Wettgewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Bund setzt den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab 2026, die Kantone weichen ab. Über dem Freibetrag werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Der typische Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag.
Sportarten – Wettscheinheute.com
Inhalt erstellt vom Team «Wettscheinheute.com»
