Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?
Wer in der Schweiz eine Sportwette platziert, fragt sich früher oder später, was vom Gewinn übrig bleibt. Die kurze Antwort: Einsätze sind steuerlich nie ein Problem, einzelne Gewinne sind es erst ab einem sechsstelligen Betrag, und darüber greift eine Verrechnungssteuer, die der Veranstalter direkt abzieht. Was dazwischen liegt – der Freibetrag, der kantonal anders ausfällt, der Unterschied zwischen bewilligten und ausländischen Angeboten und die Frage, was eine Wette überhaupt kostet – ist die eigentliche Geschichte.

Stand: 19. Oktober 2026 – geprüft gegen die Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), der Gespa und der Geschäftsberichte von Swisslos und Loterie Romande.
Spielerschutz und Selbstkontrolle: Was vor jeder Steuerfrage kommt
Ein Gewinn, der den Freibetrag sprengt, verändert nichts an der Pflicht, das eigene Spiel im Griff zu behalten. Die Spielsuchtabgabe, die jeder Einsatz von Swisslos mitfinanziert, beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags – 2025 waren das CHF 3’863’790. Dieser Betrag fliesst in die Prävention; er ändert aber nichts daran, dass jeder Wettende zuerst sich selbst Grenzen setzen muss, bevor der Fiskus überhaupt ins Spiel kommt.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme verlangt Swisslos die Setzung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – wer also nach einem Verlust spontan das Limit hochsetzen will, wartet drei Tage. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Die Gespa schreibt den Veranstaltern vor, mindestens einen Höchstwert für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen; die konkreten Werte handhabt jeder Anbieter in seinen Teilnahmebedingungen.
Wer sich selbst aussperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Schutz funktioniert nur, wenn er genutzt wird – und er kostet nichts, ausser einem Moment der Ehrlichkeit am Bildschirm.
Was im Ernstfall passiert: Ausgeschlossene oder minderjährige Spielerinnen und Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer einmal gesperrt ist, bleibt es – die kantonale Steuerverwaltung sieht von einem späteren Gewinn also weder etwas noch erstattet sie etwas zurück. Die Spielsperre ist deshalb nicht nur ein Schutzinstrument, sondern auch eine harte Grenze, die jede Diskussion über die steuerliche Behandlung eines Gewinns beenden kann, bevor sie beginnt.
Rangliste der Anbieter: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Die Zahl der Anbieter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, ist seit Jahren gleich zwei. Die interkantonale Vereinbarung hat die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und die Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport) begrenzt; weitere Bewilligungen sind nicht möglich. Diese Knappheit ist die Grundlage der ganzen Diskussion um Besteuerung, denn alles, was nicht von einem dieser beiden Veranstalter stammt, ist aus Sicht des Geldspielgesetzes ein anderes Produkt.

| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Grossspiel-Bewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Grossspiel-Bewilligung nach BGS | Loterie Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung | Im Ausland ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | Keine Schweizer Bewilligung | Im Ausland ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | Keine Schweizer Bewilligung | Im Ausland ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BC.Game | Keine Schweizer Bewilligung | Im Ausland ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | Keine Schweizer Bewilligung | Im Ausland ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | Keine Schweizer Bewilligung | Im Ausland ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | Keine Schweizer Bewilligung | Im Ausland ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | Keine Schweizer Bewilligung | Im Ausland ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle trennt sauber zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern und allen anderen. Die ausländischen Marken können in einem anderen Land über eine Lizenz verfügen – in der Schweiz hat sie keine Wirkung (Art. 4 BGS), die Sperrliste der Gespa kann ihre Domains per DNS blockieren, und es besteht weder ein Anschluss an das schweizweite Sperrregister noch ein Rekursweg bei einer Schweizer Behörde. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzraums.
Swisslos Sporttip
Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung von 2019. Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab. 2025 stammten CHF 109 Mio. des Reingewinns aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.); der gesamte Reingewinn von CHF 562 Mio. floss zu CHF 506 Mio. in kantonale Fonds und zu CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Einsätze sind zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette möglich, Systemwetten bis CHF 10’000.
Verdienst: Wer im deutschsprachigen Vertragsgebiet wohnt und eine breite Wettauswahl mit klarer Schweizer Aufsicht sucht, findet hier das Angebot, zu dem das Geldspielgesetz ihn führt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wer in der Romandie wohnt, kann online nur dort ein Konto eröffnen, und das Sportwettenangebot ist auf das gleiche, geschlossene Produktset beschränkt wie bei Sporttip.
Verdienst: Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige bewilligte Adresse, an der auch die Verrechnungssteuer direkt abgezogen und ein Verrechnungssteuerausweis ausgestellt wird.
Die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC.Game, BetFury, Cloudbet, IviBet und Fezbet tauchen hier auf, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler im Internet über sie stolpern. Sie besitzen in der Schweiz keine Bewilligung, ihre Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen entfalten hier keine Wirkung, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen – Ende 2025 umfasste diese 671 Domains, ersetzt innerhalb von Stunden, weil die Anbieter ihre Adressen wechseln. Die Konsequenz für die Besteuerung: Wer dort einen Gewinn einfährt, fährt ihn ausserhalb des Freibetragsregimes ein, weil das Geldspielgesetz die Gewinne aus bewilligten Grossspielen meint, nicht aus beliebigen ausländischen Plattformen.
Verdienst: Sie kommen nicht in Frage, wenn man das Schweizer Schutzregime will – weder den Freibetrag noch die Verrechnungssteuer, die automatisch abgezogen wird, noch die Spielsperre, die vor Ort greift. Wer dennoch spielt, nimmt die steuerlichen und rechtlichen Folgen selbst in Kauf.
Überblick: Wann ist ein Wettgewinn steuerfrei?
Die Grundregel ist kürzer, als man denkt. Einsätze sind nie steuerbar, weil ein Einsatz kein Einkommen ist. Gewinne aus Grossspielen – und Sportwetten zählen nach dem Geldspielgesetz ausdrücklich dazu – sind einkommenssteuerfrei, solange sie unter dem Freibetrag bleiben. Erst der Teil oberhalb des Freibetrags ist steuerbar. Es geht also nicht um jeden Gewinn, sondern um den einzelnen Gewinn aus einem konkreten Spiel.
Für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer beträgt der Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000. Davor lag er bei CHF 1’070’400 (2025), CHF 1’056’600 (2024), CHF 1’038’300 (2023) und CHF 1’000’000 (2019 bis 2022). Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode – die Zahl ist also jedes Jahr ein bisschen anders, und wer sie in einem Steuerdokument sucht, sollte das Jahr mitlesen.
Bei der direkten Bundessteuer ist die Schwelle einheitlich, bei den Staats- und Gemeindesteuern nicht. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist Beträge zwischen CHF 1’000’000 und CHF 1’056’600 aus, je nach Kanton. Wer einen grösseren Gewinn erwartet, muss den Freibetrag des Wohnsitzkantons kennen, nicht nur den Bundeswert. Im Kanton Thurgau etwa liegt der Freibetrag für Staats- und Gemeindesteuern bei CHF 1’000’000, bei der direkten Bundessteuer gleichzeitig bei CHF 1’071’000 – zwei verschiedene Grössen, die zusammen die tatsächliche Belastung bestimmen.
Einsatzabzug: Was bleibt vom steuerbaren Gewinn übrig
Bei der direkten Bundessteuer können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 (Steuerperiode 2023) beziehungsweise CHF 5’300 (2024) und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne abgezogen werden. Für 2025 nennt die Thurgauer Steuerpraxis einen Höchstbetrag von CHF 5’400. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.
In der Praxis heisst das: Wer im selben Wettbewerb, in dem ein grosser Gewinn anfällt, auchCHF 5’000 Einsatz geleistet hat, kann diesen Betrag in der Steuererklärung abziehen, sofern die 5 %-Grenze und die Höchstbeträge eingehalten sind. Wer viel spielt und wenig gewinnt, hat weniger abzugsfähige Einsätze als Gewinne – die Logik des Gesetzes koppelt den Abzug an die konkrete Gewinnhöhe.
Beispielrechnung: Was eine Wette von CHF 100 bei Quote 2.00 kostet
Der Freibetrag ist die Schwelle, ab der etwas passiert – aber die meisten Wetten liegen weit darunter. Eine einzelne Wette von CHF 100 zu einer Quote von 2.00 zahlt im Erfolgsfall CHF 200 zurück, also CHF 100 Reingewinn. Davon geht nichts an die Verrechnungssteuer ab, solange der einzelne Gewinn unter dem Freibetrag bleibt. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote (Quotenschlüssel) von 95 % – einem typischen Wert auf den grossen 1X2-Märkten – beträgt der Buchmachermarge 5 %, der effektive Erwartungswert dieser Einzelwette also CHF 95 zurück pro CHF 100 Einsatz, also ein statistischer Verlust von CHF 5.
Anders gesagt: Wer mit einer einzigen Wette unter dem Freibetrag bleibt, hat das Glück, sich über die Verrechnungssteuer keine Gedanken machen zu müssen. Wer das nicht schafft, zahlt 35 % Verrechnungssteuer auf den Teil über dem Freibetrag, kann sie sich aber über die Steuererklärung vollständig zurückholen – vorausgesetzt, der Gewinn wird korrekt deklariert. Die Verrechnungssteuer ist also nicht der eigentliche Kostentreiber der Wette; das ist der Buchmachermarge, der in jeder einzelnen Quote steckt.
Rechtslage: Bewilligung, Aufsicht und die Frage «ausländisch oder nicht»
Die Schweiz hat sich für ein anderes Modell entschieden als die meisten europäischen Länder. Statt einer Vielzahl von Lizenzen für private Anbieter gibt es seit 2019 zwei Veranstalter, und seither hat sich daran nichts geändert. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) definiert Sportwetten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e) und unterstellt sie der Aufsicht durch die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern – nicht durch die ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht einen Veranstalter- und einen Spielentscheid (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Was darf gewettet werden – und was nicht
Das Angebot der beiden Veranstalter ist keine offene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version vom 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS), auf die sich Sporttip und Jouez Sport stützen. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe ebenso; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste für die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb oder für das Podium entscheidend ist. Wetten auf Trainingsläufe sind tabu, ebenso Eckball- oder Kartenmärkte; ein Esports-Bereich fehlt ganz. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS kennt keine pauschale Einschränkung einzelner Live-Märkte. Cash Out ist nicht regulatorisch vorgegeben – es ist eine Funktion des Anbieters: Sporttip bietet vollständigen Cash Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, garantiert ihn aber nicht pro Markt. Zu Virtual Sports schweigt die Aufsicht; rechtlich ist die Frage nicht etabliert.
Wer wohnt wo, spielt wo
Ein Online-Konto bei Swisslos oder Loterie Romande ist an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden. Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab; Loterie Romande deckt die sechs Westschweizer Kantone. Wer im einen Vertragsgebiet wohnt, kann sich beim anderen nicht online registrieren – die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine zweimalige Registrierung ist nicht möglich; eine bestehende Spielsperre im schweizweiten Register schliesst die Eröffnung aus. Wer aus dem Ausland mitwohnt, hat keinen Zugang zum Schweizer Online-Angebot.
Für minderjährige Spielerinnen und Spieler ist die Teilnahme ausgeschlossen – 18 Jahre ist die Untergrenze (Gespa; Art. 72 BGS). Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet: In 47.5 % von 200 Versuchen wurde eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Der Online-Kanal verlangt eine verifizierte Identität, der Verkaufsstellen-Kanal tut es nicht immer.
Ausländische Anbieter: was passiert, wenn man dort spielt
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rekursweg, wenn der Anbieter nicht auszahlt.
Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Telekomanbieter blockieren sie per DNS (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, ersetzt innerhalb von Stunden, weil die Anbieter ihre Adressen wechseln. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home namentlich und führt bet365 auf der Liste. Die ehrliche Beschreibung lautet: ausländisch heisst ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss, ohne Schweizer Rekurs, mit kantonal voller Besteuerung der Gewinne – bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber mit nur zwei Anbietern, einer geschlossenen Produktliste, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl» per se.
Werbung und Boni: warum hier kein Code steht
Das BGS verbietet aufdringliche, irreführende oder an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtete Werbung (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solche Bewilligungen. Bonusbedingungen stehen in den Teilnahmebedingungen der Veranstalter. Kein Promo-Code, kein «Bonus holen» – wer in der Schweiz spielt, sieht das Angebot direkt im Wettschein.
Konsequenzen für die Praxis: Wer zahlt, wer wartet, wer schweigt
Drei Lesarten helfen, das Gesagte in eigene Entscheidungen zu übersetzen. Wer in einem typischen Jahr unter dem Freibetrag bleibt, hat steuerlich nichts zu tun: Die Verrechnungssteuer wird gar nicht erhoben, weil der Veranstalter sie nur oberhalb des Freibetrags abzieht. Wer knapp darüber landet, etwa bei einem grossen Einzelgewinn, bekommt vom Veranstalter einen Verrechnungssteuerausweis und deklariert den Gewinn in der Steuererklärung; die Verrechnungssteuer wird vollständig zurückerstattet. Wer in einem anderen Kanton wohnt und einen grossen Gewinn macht, muss den kantonalen Freibetrag kennen, der unter dem Bundeswert liegen kann – eine Anfrage bei der kantonalen Steuerverwaltung klärt das vor der Auszahlung.
Drei Reihenfolgen prägen den Alltag. Wer neu bei Sporttip mitmacht, setzt zuerst Verlustlimiten, lädt den Ausweis hoch und wartet auf die Adressprüfung; ohne bestehende Spielsperre und mit Hauptwohnsitz im Vertragsgebiet ist die Eröffnung möglich. Wer einen grossen Gewinn erwartet, klärt vor der Wette den kantonalen Freibetrag, den Einsatzabzug und die Frage, ob die Verrechnungssteuer direkt abgezogen oder nachträglich verrechnet wird. Wer ein Problem mit dem Spielen hat, richtet eine Selbstaussperrung ein – 1 bis 180 Tage produktbezogen oder unbefristet mit Registereintrag; eine Aufhebung vor Fristablauf ist ausgeschlossen.
Drei Lücken schliessen nur die zuständigen Stellen. Die ESTV beantwortet Fragen zur Verrechnungssteuer ([email protected]); die kantonale Steuerverwaltung beantwortet Fragen zur Einkommenssteuer. Was eine bestimmte Quote hergibt, lässt sich nur im Wettschein des Veranstalters prüfen; was ein ausländischer Anbieter an Boni oder Auszahlungszeiten anbietet, steht allein in dessen Bedingungen. Das Schweizer Schutzregime hilft nur, wer sich innerhalb seiner Grenzen bewegt.
Häufige Fragen zu Gewinnen aus Sportwetten in der Schweiz
Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?
Ja, solange der einzelne Gewinn aus einem bewilligten Grossspiel unter dem Freibetrag bleibt. Für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer gilt ab dem 1. Januar 2026 ein Freibetrag von CHF 1’071’000; Einsätze sind steuerlich nie relevant. Erst der Teil oberhalb des Freibetrags ist einkommenssteuerpflichtig und unterliegt der 35-prozentigen Verrechnungssteuer, die der Veranstalter direkt abzieht.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?
Der Bundesfreibetrag wird jährlich indexiert und beträgt 2026 CHF 1’071’000, 2025 CHF 1’070’400, 2024 CHF 1’056’600. Die Staats- und Gemeindesteuern richten sich nach dem Wohnsitzkanton und liegen teils deutlich tiefer – im Kanton Thurgau etwa bei CHF 1’000’000 für die Steuerperiode 2024. Wer einen grossen Gewinn erwartet, muss beide Werte kennen, denn sie werden parallel angewendet.
Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?
Der Veranstalter zieht 35 % Verrechnungssteuer auf den steuerbaren Anteil ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 wären CHF 200’000 steuerbar; in einem Beispiel mit Freibetrag CHF 1’056’600 ergibt sich ein steuerbarer Anteil von CHF 143’400. Die Verrechnungssteuer wird zurückerstattet, sobald der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird.
Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?
Nein. Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken sind nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar, weil sie nicht unter den Freibetrag des BGS fallen. Die Verrechnungssteuer wird zudem nicht erhoben, weil der ausländische Veranstalter sie nicht abführt; die Besteuerung läuft allein über die kantonale Einkommenssteuer, oft ohne automatischen Abzug.
Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?
Nein. Die Schweiz erhebt keine Wettsteuer auf den Einsatz von Sportwetten. Was die Buchmacher als «Wettsteuer» bezeichnen, gibt es im Schweizer Modell nicht; der Preis einer Wette setzt sich aus Quote und Buchmachermarge zusammen. Die Besteuerung greift erst beim Gewinn und nur oberhalb des Freibetrags.
Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?
Ja, in begrenztem Umfang. Bei der direkten Bundessteuer können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abgezogen werden, höchstens aber CHF 5’300 (2024) beziehungsweise CHF 5’400 (2025) und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.
Was zählt als «einzelner Gewinn»?
Der Freibetrag gilt pro Gewinn aus einem konkreten Spiel, nicht pro Kalenderjahr. Wer im Januar CHF 800’000 gewinnt und im Juli weitere CHF 800’000, hat zwei steuerfreie Gewinne – vorausgesetzt, beide stammen aus bewilligten Grossspielen und beide liegen unter dem jeweiligen Freibetrag. Wer hingegen im Mai einen Einzelgewinn von CHF 1’200’000 einfährt, hat CHF 1’071’000 steuerfrei (Bund) und CHF 129’000 steuerbar.
Die Verrechnungssteuer ist dabei die eine Seite, die Einkommenssteuer die andere. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 wären in einem älteren Beispiel CHF 200’000 steuerpflichtig – Swisslos hätte in diesem Fall 35 % Verrechnungssteuer auf den steuerbaren Anteil abgezogen und einen Verrechnungssteuerausweis ausgestellt. Die Verrechnungssteuer ist eine Vorauszahlung, die mit der Einkommenssteuer verrechnet wird – sie wird zurückerstattet, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Sie ist nicht etwa ein zusätzlicher Verlust.
Rechtslage – Wettscheinheute.com
Inhalt erstellt vom Team «Wettscheinheute.com»
