Cookie-Richtlinie – Wettscheinheute.com

Wer einen Wettschein für heute sucht, will schnell zur Sache, und Wettscheinheute.com hält die technische Seite entsprechend schlank. Cookies sind kleine Textdateien, die der Browser auf dem Gerät speichert; ähnlich arbeiten Local Storage, Session Storage und Zählpixel. Die Richtlinie sagt, was davon zum Einsatz kommt und wie sich die Wahl ändern lässt.

Notwendige Cookies

Ohne sie läuft die Website nicht verlässlich: Sie erkennen die laufende Sitzung, verteilen die Last, schützen Formulare vor Missbrauch und merken sich die Entscheidung im Cookie-Banner. Eine Zustimmung ist dafür nicht nötig, weil die Website ohne diese Cookies nicht auskommt. Sitzungs-Cookies verschwinden mit dem Browser, die Entscheidung bleibt bis zu zwölf Monate gespeichert.

Cookies nur nach Zustimmung

Komfort-Cookies behalten Einstellungen wie die Sprache oder den zuletzt gelesenen Bereich. Statistik-Cookies zählen Seitenaufrufe und zeigen, welche Anleitungen gebraucht werden. Beides startet erst, wenn das Banner es zulässt. IP-Adressen werden dafür gekürzt, und Profile über mehrere Websites hinweg entstehen nicht. Für Werbe-Cookies mit Profilbildung braucht es ausdrückliche Wahl im Banner; sonst setzt Wettscheinheute.com sie nicht.

Eingebettete Dienste

Videos, Karten und ähnliche Inhalte anderer Anbieter bringen unter Umständen eigene Cookies mit. Dort gelten deren Datenschutzhinweise, und ein Widerspruch muss bei den Anbietern selbst eingelegt werden. Auf diese Cookies hat Wettscheinheute.com keinen Einfluss.

Wahl ändern und Cookies löschen

Mit dem Link «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile lässt sich die Wahl jederzeit neu treffen. Zusätzlich blockieren oder löschen die gängigen Browser Cookies, wie ihre Hilfeseiten zeigen:

Fehlen notwendige Cookies, erscheint das Banner wieder, und manche Funktionen fallen kurzzeitig aus.

Gesetz und Aufsicht

Grundlage ist Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10): Daten auf einem fremden Gerät dürfen bearbeitet werden, wenn die Nutzerin oder der Nutzer Vorgang und Zweck kennt und ablehnen kann. Für Personendaten gilt zusätzlich das revDSG (SR 235.1), seit dem 1. September 2023 in der revidierten Fassung. Bei Zugriffen aus der Europäischen Union kann die DSGVO hinzukommen. Aufsichtsstelle ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern; Näheres zu Personendaten steht in der Datenschutzerklärung.

Stand: 19. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «Wettscheinheute.com»